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Kerstin Andreae zur Datenerhebung Netzauslastung

E-Bridge-Daten sind ein erster Schritt, Monitoring der Entwicklung wichtig

Heute hat die Unternehmensberatung E-Bridge Zahlen zu bestehenden Netzengpassgebieten veröffentlicht. Die Erhebung wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellt. Der BDEW hatte sich im Vorfeld intensiv dafür eingesetzt, eine belastbare Datenbasis für eine Folgenabschätzung zu schaffen. Zu den Ergebnissen sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die von E-Bridge veröffentlichten Daten liefern eine wichtige Grundlage, um die möglichen Auswirkungen des geplanten sogenannten Redispatchvorbehalts besser einschätzen zu können. Damit wurde erstmals eine nahezu deutschlandweite Übersicht zur Netzauslastungssituation geschaffen, die sichtbar macht, wo Netzengpässe bestehen und welche Regionen von den vorgesehenen Regelungen potenziell betroffen sein könnten. Dass hierfür erstmals interne Daten aus einem breiten Kreis von großen Verteilnetzbetreibern zusammengeführt und ausgewertet werden konnten, stärkt die Aussagekraft der Analyse gegenüber anderen Erhebungen wesentlich. Die für die Ableitung getroffenen Annahmen werden wir jetzt prüfen.

Die Analysen können jedoch nur ein erster Schritt in einem längeren Prozess sein. Sie bilden den Status quo auf Basis der verfügbaren Daten von 2024 und in Teilen von 2025 ab. Die dynamische Entwicklung der Netzanschlussbegehren sowie des Netzausbaus muss weiter beobachtet und abgebildet werden. Ein enges Monitoring und eine Evaluierung sind daher von hoher Bedeutung, um Fehlentwicklungen schnell zu erkennen und gegebenenfalls gegensteuern zu können. Es muss gelingen, die erhoffte Lenkungswirkung für den Netzanschluss neuer Erneuerbare Energien-Anlagen zu erzielen, Kosten für Abregelungen deutlich zu dämpfen und gleichzeitig den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie den Netzausbau voranzutreiben. Vor diesem Hintergrund war es großer Erfolg, dass im Netzanschlusspaket eine Evaluierungsklausel implementiert wurde.

Für die Umsetzung muss der Gesetzgeber klare und rechtssichere Bestandsschutzregelungen vorsehen, die sicherstellen, dass bereits getätigte Investitionen und weit fortgeschrittene Planungen nicht nachträglich entwertet werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass das Instrument gezielt dort Lenkungswirkung entfaltet, wo tatsächlich konkrete und erhebliche Netzengpässe bestehen. Die Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete sollte deshalb auf klar abgegrenzte Engpass-Hotspots beschränkt bleiben.

Neue Regelungen für den Netzanschluss können jedoch nur eine Übergangslösung bis zum Ausbau des Netzes sein. Es gilt daher dringend die Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Netzausbau deutlich zu vereinfachen und damit zu beschleunigen. Netzausbauzeiten von zehn Jahren können nicht unser Anspruch sein. Neben den neuen Anschlussregelungen muss nun rasch auch das angekündigte Beschleunigungspaket für den Netzausbau insgesamt kommen. Dabei wird es auch darauf ankommen, strategisch wichtige Mittel- und Langfristthemen in den Blick zu nehmen, wie die Beschaffung wichtiger Netzkomponenten und die Verfügbarkeit von Fachkräften.

Gleichzeitig gilt es, vorhandene Netzkapazitäten möglichst effizient zu nutzen. Instrumente wie flexible Netzanschlussvereinbarungen, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen durch unterschiedliche Erzeugungs- und Speichertechnologien, also Co-Location und Überbauung, und transparente Reservierungsverfahren können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.“

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