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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Eckpunkte zur KWKG-Novelle weisen in die richtige Richtung

Anlässlich der vom Bundeswirtschaftsministerium am 21.09.2026 veröffentlichten Eckpunkte zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Eckpunkte zur KWKG-Novelle zeigen viele richtige Weiterentwicklungen auf. Das KWKG hat sich seit Jahren bewährt und ist ein verlässliches Instrument für die Wärme- und Stromversorgung. Dass das Bundeswirtschaftsministerium es mit Augenmaß weiterentwickeln will, ist deshalb der richtige Ansatz. Auch die vorgesehene Verlängerung bis 2035 geht in die richtige Richtung, ist allerdings geknüpft an die Teilnahme an einer KWK-Ausschreibung bis Ende 2031. In Kohärenz mit dem Kohleausstieg und dem Wasserstoffhochlauf sollte die Verlängerung nach unserer Ansicht bis 2038 mit letzten Ausschreibungen bis Ende 2035 erfolgen.

Mit der geplanten kostenneutralen Stauchung – kürzere Förderdauer bei gleichzeitig höheren Sätzen – wird eine zentrale BDEW-Forderung in die KWKG-Novelle einfließen. Das würde zusätzliche Anreize für einen flexibleren Einsatz von KWK-Anlagen als Partner der Erneuerbaren Energien setzen und sie fit für die kommende Phase der Energiewende machen.

Wichtig ist jedoch, dass der Fokus auf Kostensenkung nicht zulasten der Wirtschaftlichkeit von künftigen KWK-Neuanlagen geht. Die reale Anpassung der seit 2016 unveränderten Fördersätze an die Kostenentwicklung sowie die Berücksichtigung des Wegfalls der vermiedenen Netzentgelte dürfen nicht unberücksichtigt bleiben.

Jetzt kommt es auf die konkrete Ausgestaltung des KWKG-Referentenentwurfs an: Der Zeitplan ist ambitioniert, der Kabinettsbeschluss wird bereits in den kommenden Wochen avisiert, das parlamentarische Verfahren soll bis Anfang 2027 abgeschlossen sein. Der BDEW wird den weiteren Prozess eng begleiten und seine Expertise in die Beratungen einbringen, damit das überarbeitete KWKG möglichst früh im ersten Quartal 2027 in Kraft tritt.

Zusammen mit den schon beschlossenen oder zum Teil im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Reformpaketen im Strom- und Wärmesektor kann ein überarbeitetes KWKG in den kommenden Jahren Investitionen der Energiewirtschaft in Milliardenhöhe auslösen. Diese bringen Aufträge für regional ansässige Firmen, schaffen Wertschöpfung sowie Steuereinnahmen vor Ort und sichern Arbeitsplätze. Dies wird die Energieresilienz Deutschlands und die Konjunktur stärken.“

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