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EEG 2027

EEG legt Fundament für neuen Förderrahmen, jetzt kohärent und praxistauglich ausgestalten

Anlässlich der ersten Lesung zum Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor („EEG 2027“) im Bundestag erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 schafft wichtige Leitplanken für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Positiv ist insbesondere, dass die Ausbaupfade fortgeführt und die Markt- und Systemintegration Erneuerbarer Energien gestärkt werden. Entscheidend ist nun, dass die neuen Regelungen nicht nur europarechtskonform sind, sondern auch kohärent mit der Netzanschlussreform und dem AgNes-Prozess ineinandergreifen. Es gilt, Doppelregulierung und unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden sowie Finanzierungskosten und Investitionsrisiken nicht unnötig zu erhöhen. Damit aus ambitionierten Ausschreibungsvolumina auch realer netzverträglicher Zubau wird, müssen Netzanschluss, Netzausbau, Redispatch und Netzentgelte zusammenpassen.

Positiv ist, dass der Entwurf sinnvolle Maßnahmen vorsieht, die den Förderbedarf und damit Kosten senken. Es ist richtig, auf Eigenverbrauchsdeckung ausgelegte kleine Dach-PV-Anlagen nach einer Übergangszeit nur noch im Falle einer Direktvermarktung des Stroms zu fördern. Damit der Übergang zur marktlichen Veräußerung attraktiv wird, fordert der BDEW die Marktprämie auch für Anlagen unter 25 kW.

Die pauschale Wirkleistungsbegrenzung von 50 Prozent für Anlagen bis 100 kWp, unabhängig von Veräußerungsform und intelligentem Messsystem, lehnen wir ausdrücklich ab. Sie schränkt die effiziente und systemdienliche Nutzung von Flexibilitäten – etwa durch Direktvermarktung, Speicher, Energiemanagementsysteme und bidirektionales Laden – unnötig ein und beeinträchtigt die Netzdienlichkeit und wirtschaftliche Marktteilnahme dieser Anlagen erheblich.

Die deutlich gesunkenen Zuschlagswerte in den EEG-Ausschreibungen für Wind an Land zeigen: Die Windenergiebranche leistet einen wichtigen Beitrag zur Kostendämpfung. Um den Windenergieausbau in Süddeutschland zu stärken und bundesweit ausgewogener und damit auch netzverträglicher zu gestalten, schlägt der BDEW eine temporäre Südquote in den regulären EEG-Ausschreibungen vor. Nicht ausgeschöpfte Mengen sollten noch in derselben Ausschreibungsrunde in das bundesweite Ausschreibungsvolumen zurückfließen.

Ein Pachtendeckel für Windenergieflächen ist weder notwendig noch bietet er einen Mehrwert. Der intensive Wettbewerb in den EEG-Ausschreibungen sorgt schon heute für Kostendruck und begrenzt überhöhte Pachten. Ein künstlicher Deckel gefährdet dagegen die Verfügbarkeit von Flächen, die Projektpipeline und die Bankenfähigkeit bestehender Verträge. Außerdem werden absehbar Umgehungskonstruktionen begünstig, die den Wettbewerb um Flächen verzerren. Wer mehr Windenergie will, darf den Zugang zu den nötigen Flächen nicht erschweren.

Die Ausweitung der Pflicht zur Ausstattung mit Smart Metern auch auf sehr kleine Anlagen bis zwei kW Leistung droht den Rollout zu verteuern und zu verkomplizieren. Hier sollte weiterhin die Schwelle von sieben kW gelten.

Der EE-Ausbau außerhalb des EEG-Förderrahmens sollte gestärkt werden. Dafür müssen flexiblere Wechselmöglichkeiten in die Förderung und aus ihr heraus geschaffen werden. Auch eine staatliche Absicherung des Ausfallrisikos für die Abnehmer erneuerbarer ungeförderter Stromlieferungen wäre dafür sinnvoll. Das würde den Kreis möglicher Vertragspartner erweitern und die Finanzierungskosten ungeförderter Wind- und Solarprojekte senken.“

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