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Erbschaftsteuer bei PV-Freiflächenanlagen

Erbschaftsteuer darf Solar-Ausbau nicht ausbremsen

Der BDEW hat heute Vorschläge für eine Reform der erbschaft- und schenkungssteuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Der Ausbau von PV-Freiflächenanlagen braucht verlässlichen Zugang zu geeigneten Flächen. Leider führen die gegenwärtigen Regelungen im Erbschaftsrecht dazu, dass landwirtschaftliche Flächen, sollten sie für PV-Freiflächenanlagen verpachtet werden, steuerlich nicht mehr als land- und forstwirtschaftliches Vermögen gelten. Damit droht der Verlust erbschaft- und schenkungssteuerlicher Begünstigungen.

Für Landwirtinnen und Landwirte können damit im Erb- oder Schenkungsfall erhebliche Steuerlasten entstehen – in Einzelfällen sogar höher als die gesamten Pachteinnahmen über die Laufzeit eines Solarparks. Das schafft Unsicherheit, erschwert Pachtverträge und bremst den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen.

Der BDEW plädiert deshalb für eine gesetzliche Klarstellung. Im besten Fall sollten entsprechende Flächen während der befristeten PV-Nutzung dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleiben. Alternativ braucht es einen eigenständigen PV-Freiflächen-Begünstigungstatbestand, etwa durch einen pauschalen Bewertungsabschlag oder Freibetrag. Entscheidend ist eine einfache, bürokratiearme Regelung, die den Solarausbau ermöglicht und zugleich landwirtschaftliche Familienbetriebe schützt.“

Das neue BDEW-Positionspapier finden Sie hier.

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