Der BDEW fordert daher eine gesetzliche Neuregelung im Bewertungsgesetz, die PV-Freiflächenanlagen als befristete, gemeinwohlorientierte Sondernutzung erfasst und erbschaftsteuerlich teilweise entlastet, da diese Flächen nicht dauerhaft der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden. Dies stellt keine Gleichstellung mit Agri-PV dar, sondern eine eigenständige, differenzierte Lösung, die den Ausbau der Solarenergie im Einklang mit dem Erhalt von landwirtschaftlichen Familienbetrieben ermöglicht.