„Die Transformation der Energieversorgung ist Herausforderung und zugleich Schlüssel für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz. Zentrales marktwirtschaftliches Instrument dafür ist der EU-Emissionshandel (EU-ETS). Die EU-Mitgliedstaaten sollten sich dafür einsetzen, den EU-ETS 1 verlässlich weiterzuentwickeln.
Der ETS 1 darf im Zuge der anstehenden Reform nicht abgeschwächt werden. Eine zu starke Absenkung des bestehenden linearen Reduktionsfaktors gefährdet Planungssicherheit, Investitionsanreize und die ökologische Integrität des Systems.
Ein besonderer Fokus muss auf der Sicherung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit liegen. Unterstützung der Industrie sollte gezielt über flankierende industrie- und sozialpolitische Instrumente erfolgen – nicht durch eine Verwässerung des CO₂-Preissignals.
Der CO2-Grenzausgleich CBAM, kostenlose Zuteilungen und Strompreiskompensation müssen so weiterentwickelt werden, dass Carbon Leakage verhindert, industrielle Elektrifizierung ermöglicht und gleichzeitig das CO₂-Preissignal erhalten bleibt. Die Rückführung kostenloser Zuteilungen darf nur dann erfolgen, wenn der CBAM tatsächlich wirksam, administrierbar und umgehungsfest ist.
Auch die langfristige Weiterentwicklung des ETS 1 sollte im Zuge des Reviews angegangen werden. Internationale Gutschriften nach Artikel 6 können qualitätsgesichert einbezogen werden, dürfen aber das CO2-Preissignal und die Integrität und Transformationswirkung des ETS 1 nicht verwässern.
Die Abfallverbrennung kann ab 2028 EU-weit harmonisiert integriert werden, wenn Fehlanreize zur Deponierung vermieden werden. Negativemissionen und Carbon-Management-Instrumente müssen zügig anschlussfähig gemacht werden. Auf dieser Basis kann der EU-ETS 1 zum Ausgangspunkt internationaler CO₂-Märkte werden.“