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EU-Emissionshandel

EU-Emissionshandel braucht verlässliches CO₂-Preissignal

Am morgigen Freitag wird die EU-Kommission voraussichtlich ihre Vorschläge für eine Reform des EU-Emissionshandels 1 (EU-ETS 1) vorlegen. Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die angekündigte Reform muss den EU-Emissionshandel zukunftsfest machen, ohne seine Kernfunktion zu schwächen: einen verlässlichen und wirksamen CO₂-Preis.

Es gilt, die ökologische Glaubwürdigkeit, Marktstabilität und industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und den ETS 1 als zentrales Instrument der europäischen und perspektivisch internationalen Klimapolitik zu stärken.

Seit Einführung des EU-Emissionshandels im Jahr 2005 sind die Emissionen der erfassten Sektoren europaweit um über 50 % gesunken. Gleichzeitig hat der ETS 1 seit Beginn der dritten Handelsperiode 2013 Auktionserlöse in Höhe von 258 Milliarden Euro generiert. Diese Mittel sind in den Mitgliedstaaten maßgeblich in Klimaschutzmaßnahmen und die Transformation der Energiesysteme geflossen. Diese eindrucksvollen Zahlen belegen, dass der europäische Emissionshandel wirksame Preissignale für die Transformation setzt.

Unternehmen haben in Dekarbonisierung investiert, gerade die Energiewirtschaft hat hier überproportional mit Transformationsprojekten geliefert. Dafür hat der Emissionshandel den Rahmen geschaffen. Diese Investitionen dürfen nicht an Wert verlieren.

Der EU-ETS 1 ist somit die zentrale Säule der europäischen Klimapolitik, er kann die industrielle Transformation aber nicht allein tragen. Notwendig ist ein abgestimmtes Paket mit einer flankierenden Industrie- und Handelspolitik, die die Wertschöpfung in Europa hält und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie schützt. Zudem braucht es weitere industriepolitische Maßnahmen und gezielte Entlastungen wie Strompreiskompensation und Carbon Contracts for Difference, um Belastungen abzufedern, ohne den EU-ETS 1 selbst zu schwächen. Sie sichern Transformationsmehrkosten ab und ermöglichen Investitionen in Elektrifizierung, Wasserstoff oder andere klimaneutrale Verfahren.

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus muss wirksam, administrierbar und umgehungssicher ausgestaltet werden. Der Abbau kostenloser Zuteilungen sollte nur dort erfolgen, wo der Mechanismus einen gleichwertigen Carbon-Leakage-Schutz gewährleistet.

Weiter ist eine glaubwürdige und fokussierte nationale und europäische Politik mit effizientem und zielgerichtetem Einsatz der ETS-Einnahmen für Dekarbonisierungsoptionen notwendig. Dazu zählen u. a. Investitionen in Stromnetze und Erneuerbare Energien, in den Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft sowie CCS-Lösungen für schwer vermeidbare Emissionen.

Die Marktstabilitätsreserve hat entscheidend dazu beigetragen, frühere Zertifikatsüberschüsse abzubauen und das CO₂-Preissignal zu stabilisieren. Sie sollte auch künftig als regelgebundener Liquiditätspuffer dienen, der Marktschwankungen angemessen abfedern kann, ohne politisch in den Preis einzugreifen.“

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