„Rechtzeitig zum ersten Gebotstermin am 8. September 2026 hat die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt. Nach dreieinhalb Jahren intensiver Verhandlungen, wechselnder Entwürfe und wiederholter Verzögerungen sind damit die Voraussetzungen für neue steuerbare Kapazitäten geschaffen.
Wichtig ist jetzt, dass die Bundesnetzagentur die Zuschläge schnell erteilt, damit die Umsetzung der Projekte zügig beginnen kann. Im nächsten Schritt ist der umfassende technologieoffene Kapazitätsmarkt für die Zeit ab 2032 auszugestalten. Dieser sollte auf den im StromVKG skizzierten Vorgaben aufsetzen.
Um die im Zentrum des Stromsystems stehenden Erneuerbaren Energien für ein weiterhin sehr hohes Versorgungssicherheitsniveau zu flankieren, braucht es neue und flexibel steuerbare Stromerzeugungskapazitäten. Deshalb hat der BDEW den Gesetzgebungsprozess von Anfang an eng begleitet und wird dies im Hinblick auf die geplanten Kapazitätsmarktausschreibungen weiterhin tun.“