„Grundsätzlich ist es richtig, bei strategisch wichtigen Beschaffungen die Resilienz von Lieferketten und die Versorgungssicherheit stärker zu berücksichtigen. Europäische Präferenzen dürfen jedoch nicht zu zusätzlichen, schwer handhabbaren Nachweis- und Prüfpflichten für die Auftraggeber führen. Es muss gewährleistet sein, dass der europäische Wertschöpfungsanteil komplexer Produkte und Anlagen mit verhältnismäßigem Aufwand und nach europaweit einheitlichen Regeln festgestellt werden kann. Zudem sollte die konkrete Resilienz- und Versorgungssicherheit des Beschaffungsgegenstands und nicht allein dessen geografische Herkunft maßgeblich sein.
Positiv ist, dass mit den vorgeschlagenen Regelungen keine generelle „Buy-European“-Pflicht verbunden ist. Vielmehr sieht der Vorschlag unterschiedliche Möglichkeiten vor, europäische Präferenzen – unter anderem über Zuschlagskriterien – anzuwenden und in bestimmten Fällen Angebote mit einem zu geringen europäischen Wertschöpfungsanteil auszuschließen oder zu beschränken.
Positiv ist auch, dass der Entwurf zugleich die Qualität der Beschaffung stärker in den Mittelpunkt rückt. Allerdings erlaubt der Vorschlag ausdrücklich auch Abweichungen, wenn die Qualität bereits durch technische Spezifikationen, Vertragsausführungsbedingungen oder deren Kombination hinreichend sichergestellt wird.
Diese Flexibilität ist für die Energie- und Wasserwirtschaft von besonderer Bedeutung. Bei technisch anspruchsvollen Beschaffungen werden Qualität, Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit in der Regel bereits durch verbindliche technische Anforderungen und Vertragsbedingungen gewährleistet. Eine zusätzliche zwingende Qualitätswertung würde in diesen Fällen keinen Mehrwert schaffen und könnte vielmehr zu unnötiger Komplexität führen. Der BDEW setzt sich daher dafür ein, die Entscheidung über die konkrete Gewichtung der Zuschlagskriterien grundsätzlich beim Auftraggeber zu belassen und strategische Kriterien nur dann verbindlich vorzugeben, wenn dies für den jeweiligen Beschaffungsgegenstand sachlich erforderlich und verhältnismäßig ist.
Zentral ist, dass der Entwurf den Schutz vertraulicher und sicherheitsrelevanter Informationen im Vergabeverfahren ausdrücklich stärkt. Gerade für die Energie- und Wasserwirtschaft ist dies angesichts der Bedeutung kritischer Infrastrukturen von hoher Relevanz.
Positiv ist außerdem, dass die bestehende Ausnahme für Wasserkonzessionen im Bereich der Trinkwasserversorgung erhalten bleibt. Diese Ausnahmeregelung ist für die Wasserwirtschaft von zentraler Bedeutung und muss auch im neuen EU-Vergaberecht uneingeschränkt fortgeführt werden.“