„Mit der Dritten Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes will die Bundesregierung den CO₂-Preis im nationalen Emissionshandel für 2027 auf dem Niveau von 2026 stabilisieren. Deshalb soll der Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Zertifikat im Jahr 2027 fortgeführt werden.
Das ist ein richtiges Anliegen, aber das Auktionsdesign hat sich als absolut ungeeignet erwiesen. Eine marktbasierte Preisfindung findet de facto nicht statt. Vielmehr gibt es gravierende Fehlwirkungen:
Das aktuelle Auktionsdesign setzt fatale Fehlanreize: Die höheren Preise in den nachgelagerten Beschaffungsphasen öffnen Raum für Spekulation. Der Anreiz, mehr Zertifikate in der Auktion zu 65 Euro zu erwerben und im Sekundärhandel knapp unterhalb des Nachkaufpreises zu veräußern, ist groß.
Das hat zur Folge, dass die Auktionen massiv überzeichnet sind. Marktteilnehmer müssen daher Gebote zu 65 Euro und in der Menge weit über ihrem Bedarf abgeben, damit sie überhaupt eine gewisse Zuteilung bekommen. Dafür wiederum müssen sie umfangreiche Liquidität und Sicherheiten vorhalten, teilweise in Milliardenhöhe. Das führt zu hohen Finanzierungskosten. Das führt zwangsläufig dazu, dass sich die Kosten für die Endverbraucher erhöhen. Das Ziel von Union und SPD, die CO2-Preise zwischen 55 und 65 Euro zu stabilisieren, wird so verfehlt. Nachkaufpreise von 68 Euro führen zu Kosten über die 65 Euro hinaus.
Anstatt dieses Phänomen mit einem noch höheren Nachkaufpreis von 73 Euro oder einer Kürzung der Versteigerungsmenge weiter zu verschärfen, muss die Bundesregierung bei einer Weiterführung des Korridors das Brennstoffemissionshandelsgesetz, sprich das Auktionsdesign, an einigen Stellen dringend nachbessern. Das wesentliche Ziel muss sein, die absurden Liquiditätseinschränkungen zu mindern.
So muss zur Unterbindung des Arbitragehandels und der daraus folgenden massiven Überzeichnung der Auktionen die Zuschlagspreisregel gestrichen werden. Damit fällt der Anreiz weg, grundsätzlich nur 65 Euro zu bieten. Eine stärkere Begrenzung des Nachkaufpreises und die Streichung der 10-Prozent-Nachkaufsregel reduzieren weitere Fehlanreize. Eine Reduzierung der maximalen Gebotsmenge von derzeit 50 Prozent pro Bieter ist ebenfalls zwingend. Sie reduziert den Überzeichnungsgrad, so dass weniger Liquidität gebunden werden muss. Schließlich sollte eine Begrenzung des Berechtigtenkreises auf BEHG-pflichtige Unternehmen in Betracht gezogen werden.
Um die hohen Finanzierungskosten zu senken und die Marktbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern, sollte eine schnellere finanzielle Abwicklung der Börsentransaktionen möglich sein. Bisher müssen Sicherheiten mehrere Tage bei Clearingbanken und Börse hinterlegt werden. Generell entzieht das Auktionsdesign wichtige Liquidität, die für andere Aufgaben fehlt.“