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Eckpunktepapier des BMWE zur Grüngas- und Grünheizölquote

Grüngasquote braucht klare Regeln und einen realistischen Hochlauf

Anlässlich des heutigen Verbändedialoges zur Grüngas- und Grünheizölquote erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Das Eckpunktepapier greift wichtige Forderungen der Energiewirtschaft auf. Gleichzeitig besteht noch erheblicher Diskussionsbedarf, bevor aus den Eckpunkten ein Gesetz entsteht. Wir begrüßen, dass die Quote schrittweise steigen und möglichst schlank und bürokratiearm ausgestaltet werden soll.  Deswegen ist auch richtig, bestehende Nachweissysteme zu nutzen und die Quote mit der Biotreppe zu verknüpfen. Außerdem sollen Unternehmen Übererfüllungen anrechnen und fehlende Mengen nachholen können. Auch das ist wichtig für eine realitätsnahe Ausgestaltung. Richtig ist zudem, dass Verbrauchsmengen der Fernwärmeerzeugung von der Quotenverpflichtung ausgenommen sein sollen, denn diese Netze unterliegen bereits den Dekabonisierungsvorgaben des Wärmeplanungsgesetzes.

Damit die Quote in der Praxis funktioniert, muss das BMWE aber zentrale Fragen klären. Lieferanten brauchen eindeutige Regeln, welche Kunden unter die Quote fallen. Sie können nicht im Einzelfall prüfen, wofür Gas hinter dem Zähler genutzt wird. Nachweise müssen einfach und digital erbracht werden können. Parallele Prüf- und Dokumentationspflichten gilt es zu vermeiden. Unternehmen müssen die Quote für ihr gesamtes Lieferportfolio erfüllen und abrechnen können.

Der Quotenpfad muss zu den verfügbaren Mengen passen und zugleich Investitionen in zusätzliche grüne Erzeugung anreizen. Welche Mengen nachhaltig aus Rest- und Abfallstoffen erzeugt werden können, muss eine nationale Biomasse- und Biomethanstrategie klären. Bei der Erschließung zusätzlicher Biomethanpotenziale müssen zugleich die Anforderungen des Gewässer- und Bodenschutzes mitgedacht werden.

Unternehmen müssen zudem die durch die Quote entstehenden zusätzlichen Beschaffungskosten rechtssicher an ihre Kunden weitergeben können, auch bei bestehenden Verträgen. Für die Umsetzung brauchen sie mindestens ein Jahr Vorlauf zwischen der endgültigen Regelung und dem Start der Pflicht.

Derzeit prägen Gasheizungen noch den Raumwärmemarkt. Durch Effizienzmaßnahmen und Elektrifizierung durch Wärmepumpen und den Ausbau der Fernwärme wird der Gasabsatz perspektivisch deutlich sinken. Das Gas, welches weiterhin zum Heizen eingesetzt wird, muss bis 2045 dekarbonisiert werden. Die vorgeschlagene Grüngasquote sieht dies vor.“

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