„Es ist sehr erfreulich, dass das Bundeskabinett den drängenden Rufen der Energiewirtschaft Gehör geschenkt hat. Die Veränderungen des Kabinettsentwurf sind gegenüber dem Referentenentwurf eine gute Nachricht für alle Stadtwerke. So wurde die maximale Gebotsmenge pro Auktion und pro Compliance-Konto von 50 Prozent auf 20 Prozent reduziert und der Kreis der Auktionsteilnehmer auf BEHG-Verpflichtete eingegrenzt. Darüber hinaus wurde das Banking der Zertifikate eingeschränkt. Zertifikate aus dem Jahr 2026 können nun nicht mehr für die Abgabeverpflichtung im Jahr 2027 eingesetzt werden.
Diese Anpassungen sind sehr wichtig. Sie helfen, die Überzeichnung zu reduzieren und sorgen effektiv dafür, dass die Unternehmen weniger Mittel mobilisieren müssen, um an den Auktionen teilnehmen zu können – das senkt die Finanzierungskosten und macht den Handel handhabbarer. Darüber hinaus wird die Begrenzung der maximalen Gebotsmenge dabei helfen, dass die Unternehmen nicht sinnlos große Geldmengen zur Absicherung parken müssen. Die Einschränkung des Bankings trägt dazu bei, den Arbitragehandel weniger attraktiv zu gestalten.
Korrekturbedarf sehen wir noch bei der Höhe der Nachkaufpreise und im Auktionsdesign. Der BDEW wird daher das parlamentarische Verfahren aktiv begleiten.“