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Gasversorgung

Lieferverpflichtungen werden erfüllt

Zu den aktuellen Medienberichten über die Gasversorgung im kommenden Winter erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Gashändler und Lieferanten erfüllen ihre vertraglichen Lieferverpflichtungen. Darauf können sich die Kundinnen und Kunden verlassen. Im Zusammenspiel mit Speicher- und Netzbetreibern sorgen sie für eine sichere Versorgung mit Gas.

Gashändler und Lieferanten sichern mit ihren individuellen Beschaffungsportfolien ihre vertraglichen Lieferverpflichtungen ab. Dazu gehören auch Speichermengen. Wie der jeweilige Gashändler oder Lieferant die Versorgung sicherstellt, liegt in der Entscheidung der Unternehmen. Es besteht keine Pflicht, dies über Einspeicherung von Gasmengen zu gewährleisten. Gegenüber den vergangenen Jahren ist mit dem Aufbau der LNG-Terminals eine weitere Säule in der Versorgung hinzugekommen.

Die deutschen Gasspeicher sind aktuell zu rund 50 Prozent gefüllt. Das ist weniger als in früheren Jahren zu diesem Zeitpunkt. Dafür gibt es mehrere Gründe:

Gas wird zu knapp 95 Prozent importiert, über die Hälfte kommt von außerhalb Europas. Damit schlagen die geopolitischen Umbrüche und Wirtschaftskonflikte direkt auf den Markt und die Preise durch. Im Konflikt mit dem Iran gab es zuletzt wieder eine Eskalation und das treibt die Preise. Die Volatilität auf den Märkten ist hoch. Die Gashändler gehen täglich mit Marktbewegungen um. Allerdings müssen sie wirtschaftlich agieren. Die Befüllung der Speicher ist deswegen langsamer als in den Vorjahren. Gas teurer einzuspeichern, als über Termingeschäfte verkauft werden kann, birgt das Risiko von Verlusten. Hier bestehen schlicht wirtschaftliche Grenzen.

Große Gasverbraucher wie die Industrie, die ihren potenziellen Verbrauch im Winter nicht abgesichert haben, sondern sich auf die Beschaffung von Mengen am Spotmarkt verlassen, setzen sich einem erhöhten Preis- und Mengenrisiko aus. Das ist eine bewusste unternehmerische Entscheidung und sollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt überdacht werden.

Die Füllstandsvorgaben sind reine Kennvorgaben, die nicht automatisch staatliches Handeln auslösen. Gleichzeitig führen sie jedoch zu Fehlanreizen, die durch die Erwartung potenziellen staatlichen Eingreifens die marktliche Speicherbefüllung hemmen.

Dennoch ist es richtig, sehr aufmerksam die Lage zu beobachten. Ein marktnahes Instrument wie die Ausschreibung von Long Term Options, mit dem man absichern kann, dass auch zum Ende des Winters hin noch genug Gas in den Speichern gehalten wird, wäre denkbar. Zudem sollten Anreize für die Einspeicherung gegeben werden. Hier bietet sich die Reduzierung von Abgaben und Umlagen an.

Es ist darüber hinaus richtig, dass die Bundesregierung konzeptionell die nationale Gasreserve erarbeitet hat, die in definierten Krisenfällen zur Anwendung kommen soll. Dafür braucht es schnell den rechtlichen Rahmen, damit Deutschland für Krisensituationen besser abgesichert ist.“

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