„Es ist gut, dass die Bundesregierung frühzeitig die Verlängerung des ÜNB-Zuschusses anstößt. Nur wenn der Zuschuss frühzeitig rechtlich geregelt ist, kann er von den Netzbetreibern in die Netzentgelte und anschließend von den Energieversorgern in ihrer Preiskalkulation zum 1.1.2027 berücksichtigt werden. Der Zuschuss wirkt nachweislich preisdämpfend auf die Strompreise und entlastet Unternehmen wie Haushalte. Er ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Die frühzeitige, über mehrere Jahre verlässlich angelegte Verlängerung gewährleistet Planungssicherheit für unternehmerische Investitionsentscheidungen am Standort Deutschland. Die Reduzierung der Summe um rund 1 Milliarde Euro ist angesichts der Haushaltslage nachvollziehbar, dämpft allerdings die gewünschten Effekte.
Auch bei der Weiterführung des Zuschusses gilt: Eine gleichmäßige Entlastung aller Stromkundinnen und Stromkunden kann der Zuschuss nicht gewährleisten. Es lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch die Entlastung jedes Kunden im Endergebnis sein wird. Denn wie stark ein Haushalt, ein Gewerbe oder ein Industrieunternehmen von einer Absenkung der Übertragungsnetzentgelte profitiert, ist regional sehr unterschiedlich. Es ist zum einen abhängig davon, wie viel Strom im jeweiligen Verteilnetz aus dem Übertragungsnetz entnommen wird, zum anderen von der Kundenstruktur in dieser Region.“