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Informationstermin AgNes der Bundesnetzagentur

Netzentgeltreform braucht Praxistauglichkeit und stabile Investitionsbedingungen

Mit Blick auf die Bekanntgabe des Zwischenstands der Überlegungen der Bundesnetzagentur zur neuen Netzentgeltsystematik AgNes, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Sachargumente der Energiewirtschaft für mehr Verständlichkeit, Praxistauglichkeit und eine kalkulierbare Finanzierung in der Rahmenfestlegung Strom (AgNes) nach einem intensiven wie konstruktiven Austausch aufgegriffen.

Positiv ist, dass unser Vorschlag aufgenommen wurde, die Netzentgeltbefreiung für bestehende und in der Planung weit fortgeschrittene Energiespeicher sowie Elektrolyseure weiterhin gelten soll. Das ist ein wichtiges Signal für den Bestandsschutz und das Vertrauen in stabile Rahmenbedingungen. Vertrauensschutz ist ein hohes Gut für alle Beteiligten!

Allerdings erscheint die aus unserer Sicht notwendige Kapazitätsorientierung als reine Rechengröße und der pauschale Zuschlag für Prosumer wird deren Unterschiedlichkeit nicht gerecht. Hier zeigt das vom BDEW und vom Energiewirtschaftlichen Institut der Universität zu Köln (EWI) erarbeitete Modell einen konkreten Weg für eine kapazitätsorientierte Bepreisung auf, die diesem Punkt besser gerecht wird.

Kritisch beurteilen wir zudem, dass der generelle Kurs bei den dynamischen Netzentgelten beibehalten wird. Richtig ist jedoch, dass die Bundesnetzagentur ein Gutachten plant, um diesen Prozess zu begleiten.

Ziel der Netzentgeltreform soll es sein, die bisherigen Stromnetzentgelte grundlegend an das zukünftige Energiesystem anzupassen. Deshalb muss die weitere Entwicklung von den Ergebnissen des Gutachtens abhängen und gegebenenfalls nachjustiert werden.

Volldynamische Netzentgelte wie von der BNetzA vorgeschlagen, mögen in der Theorie attraktiv erscheinen, schaffen aber in der Praxis erhebliche neue Komplexität – vor allem bei IT-Anpassungen, im Messwesen, bei der Abrechnung, in der Marktkommunikation und bei Kunden-Prozessen. Auch in der Projektfinanzierung für Stromerzeugungsanlagen, sowohl für erneuerbare als auch brennstoffbasierte Anlagen, werden sie zu einer unkalkulierbaren Risiko-Variable - mit entsprechenden Risikoaufschlägen.

Grundsätzlich bleiben Einspeiseentgelte für Erzeuger, wie sie die BNetzA einführen will, der falsche Weg. Die Regulierungsbehörde plant für Einspeiser einen Kapazitätspreis einzuführen. Die perspektivische Einführung eines dynamischen Arbeitspreises für Erzeuger sollte aus Sicht der Energiewirtschaft aufgrund der enormen Auswirkungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. 

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Netze sowie der Umgang mit Netzengpässen müssen darüberhinaus als integriertes Gesamtsystem betrachtet werden. Dafür ist eine enge Koordinierung der politischen und regulatorischen Maßnahmen erforderlich. Nur so lassen sich Versorgungssicherheit, Klimaziele und Kosteneffizienz gleichermaßen gewährleisten. Eine neue Netzentgeltsystematik für Strom muss sich hier kohärent einpassen, praxistauglich, investitionssicher und gut umsetzbar sein.“

Hier können Sie das vom BDEW mit dem EWI erarbeitete Modell einsehen.

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