„Die Bundesnetzagentur hat mit ihrem Vorschlag zur künftigen Netzentgeltsystematik wichtige Anregungen der Energiewirtschaft aufgegriffen. So wie im Zwischenbericht dargestellt, wird Bestandsschutz gewährt und die Netzentgeltbefreiung für bestehende und weit fortgeschritten geplante Speicher und Elektrolyseure fortgeführt. Das stärkt den Vertrauensschutz für bereits angestoßene Investitionen. Auch die stärkere Kapazitätsorientierung ist richtig. Netzkosten sind überwiegend fixe Kosten. Deshalb ist ein Kapazitätspreis sachgerechter als eine vor allem verbrauchsabhängige Bepreisung. Er schafft mehr Verursachungsgerechtigkeit und Planungssicherheit.
Nun kommt es auf praxistaugliche und ausgewogene Lösungen an. Die neue Systematik darf kein bürokratisches Sondermodell werden. Sie muss in der Praxis funktionieren und für Lieferanten, Netzbetreiber, Kundinnen und Kunden verständlich und umsetzbar sein. Dies gilt auch im Hinblick auf eine praxistaugliche und eindeutige Definition der Prosumer.
Generell kritisch beurteilen wir, dass der technisch anspruchsvolle Kurs hin zu volldynamischen Netzentgelten beibehalten wird. Es ist daher wichtig, mit Hilfe eines Gutachtens, das die Effekte der neuen Systematik darstellt, diesen auf Praktikabilität zu prüfen. Die Ergebnisse müssen dann jedoch auch Maßstab für die weitere Ausgestaltung sein. Politik und Branche können die Vorschläge zudem nur bewerten, wenn das Gesamtsystem vollständig offengelegt wird. Es braucht mehr Transparenz, nachvollziehbare Kalkulationen und einen engeren Austausch mit der Energiewirtschaft. Eine lediglich zweijährige Vorlaufzeit von einer Folgefestlegung für Entgelte mit Anreizfunktion bis zur Implementierung scheint überdies ambitioniert.
Volldynamische Netzentgelte mögen in der Theorie attraktiv erscheinen, schaffen aber in der Praxis erhebliche neue Komplexität – vor allem bei IT-Anpassungen, im Messwesen, bei der Abrechnung, in der Marktkommunikation und bei Kundenprozessen. Auch in der Projektfinanzierung für Stromerzeugungsanlagen, sowohl für erneuerbare als auch brennstoffbasierte Anlagen, werden sie zu einer unkalkulierbaren Risiko-Variable mit entsprechenden Risikoaufschlägen.
Einspeiseentgelte für Stromerzeuger betrachten wir kritisch und bedauern, dass die Bundesnetzagentur an ihrer Einführung festhält. Wenn wir Systemkosten nachhaltig senken wollen, sollten wir uns stärker auf die tatsächlichen Ursachen konzentrieren. Eine intelligente, netzdienliche Standortsteuerung kann Engpässe und Ausbaubedarf von vornherein reduzieren. Das ist ein wichtiger Hebel und der Grund, warum wir regional differenzierte Baukostenzuschüsse anstelle von Einspeiseentgelten als sachgerechten und praktikablen Ansatz betrachten.
Die neue Netzentgeltsystematik sollte sich insgesamt kohärent in das Energiesystem einfügen und Investitionen in Netze, Erzeugung, Speicher und Flexibilität systemeffizient ermöglichen.
Entscheidend ist es, den Ausbau Erneuerbarer Energien, der Netze sowie den Umgang mit Netzengpässen als integriertes Gesamtsystem zu betrachten. Dafür ist eine enge Koordinierung der politischen und regulatorischen Maßnahmen erforderlich. Nur so lassen sich Versorgungssicherheit, Klimaziele und Kosteneffizienz gleichermaßen gewährleisten. Eine neue Netzentgeltsystematik für Strom muss sich kohärent einpassen, praxistauglich, investitionssicher und gut umsetzbar sein. Die Bundesnetzagentur muss sicherstellen, dass die Regelungen zu den neuen gesetzlichen Regelungen des Netzpakets und der EEG-Novelle passen.
Für eine Einführung zum 1. Januar 2029 braucht die Branche ausreichend Zeit und klar formulierte Regelungen. Die Reform erfordert umfangreiche Anpassungen bei Marktkommunikation, Abrechnung, IT-Systemen und Hintergrundprozessen. Weitere zusätzliche regulatorische Anforderungen sollten bis dahin möglichst vermieden oder zurückgestellt werden. Es ist an der Zeit, sich bei der Umsetzung insgesamt auf die relevanten Themen zu fokussieren. Das muss auch bei der Umsetzung von AgNes beachtet werden.
So sieht die Bundesnetzagentur viele schrittweise Anpassungen über Folgefestlegungen mit Wirkung über den 01.01.2029 hinaus vor. Dies würde jährliche Anpassungen der Prozesse und IT-Systeme erfordern. Hier kommt es sehr darauf an, vorgesehene Anpassungen zu bündeln und erst nach einem erfolgreichen Hochlauf der neuen Systematik einzuführen.“