„Entscheidend ist, dass das Düngegesetz einen verlässlichen Rahmen schafft und dazu geeignet ist, Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft im Sinne der europäischen Nitratrichtlinie zu schützen.
Dazu braucht es Transparenz über die tatsächlichen Nährstoffflüsse in den landwirtschaftlichen Betrieben, um Nitrateinträge aus der Landwirtschaft dauerhaft zu reduzieren und Grund- und Oberflächengewässern wirksam zu schützen. Eine verbindliche, belegbasierte betriebliche Nährstoffbilanzierung ist und bleibt dafür das zentrale Instrument, um Stickstoffüberschüsse nachvollziehbar zu erfassen und Belastungen verursachergerecht zuzuordnen. Das geplante Wirkungsmonitoring kann dies nicht ersetzen.
Hinzu kommt, dass die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts immer noch nicht umgesetzt wurden. Dabei braucht es zügig klare und rechtsichere Lösungen für die bestehende Rechtslage – insbesondere auch mit Blick auf die sogenannten roten Gebiete. Gerade die rechtssichere Ausweisung dieser Gebiete im Sinne der europäischen Nitratrichtlinie ist dringend erforderlich. Wer die Nitratrichtlinie jetzt nicht wirksam umsetzt, riskiert nicht nur weiter anhaltende Nitratbelastungen, sondern auch eine Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission.
Offen bleibt auch, wie ein wirksames nationales Nitrat-Aktionsprogramm auf den Weg gebracht werden soll. Letztlich kann es nur dann erfolgreich sein, wenn damit eine Verminderung der Nitrateinträge verbunden ist.“