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Gasversorgungssicherheit und Gasspeicherbefüllung

Speichermengen sichern, Hemmnisse abbauen

Anlässlich der aktuellen Medienberichte zur Befüllung der Gasspeicher und zur Gasversorgungssicherheit erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Vorsicht der Bundesregierung im Umgang mit marktverzerrenden und preistreibenden Eingriffen in den Gasmarkt ist richtig. Dass laut Medienberichten stattdessen marktbasierte Instrumente wie die Long Term Options stärker genutzt werden sollen, ist zu begrüßen. Long Term Options können einen Beitrag dazu leisten, gezielt sicherzustellen, dass auch gegen Ende eines Winters noch ausreichende Mengen in den Gasspeichern verfügbar sind, ohne die normale marktliche Speicherbewirtschaftung grundsätzlich zu ersetzen.

Für eine effiziente marktliche Gasspeicherbefüllung müssen weitere Rahmenbedingungen verbessert werden. Kurzfristig gehört dazu, die Kostenbelastung der Speichernutzung zu reduzieren und insbesondere die Konvertierungsumlage an Speichern schnellstmöglich auszusetzen. Die Umlage fällt bei der Umwandlung von Gas mit hohem Brennwert in Gas mit niedrigem Brennwert und umgekehrt an und trifft Speicher in bestimmten Regionen.

Entscheidend ist allerdings auch, den kontinuierlichen Import von LNG in die Europäische Union und nach Deutschland zu gewährleisten. Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene geschlossen dafür einsetzen, regulatorische und administrative Hemmnisse abzubauen, die die Versorgungssicherheit beeinträchtigen können. Das betrifft zum einen die EU-Methanemissionsverordnung. Hier muss kurzfristig eine rechtssichere Lösung gefunden werden, damit Importe nach Deutschland und Europa realisiert werden können. Zum anderen müssen aufgrund des europäischen Importverbots für russisches Erd- und Flüssiggas LNG-Lieferungen aus vielen Ländern vorab genehmigt werden. Die Bundesregierung hat bislang weder eine zuständige Behörde benannt noch die notwendigen Genehmigungsprozesse definiert. Beides muss nun unverzüglich aufgebaut werden.

Generell gilt: Was bestellt ist, wird geliefert. Gashändler und Lieferanten erfüllen ihre vertraglichen Lieferverpflichtungen. Darauf können die Kundinnen und Kunden sich verlassen. Wie der jeweilige Gashändler oder Lieferant die Versorgung sicherstellt, liegt in der Entscheidung der Unternehmen. Es besteht keine Pflicht, dies über Einspeicherung von Gasmengen zu gewährleisten. Gegenüber den vergangenen Jahren ist mit dem Aufbau der LNG-Terminals eine weitere Säule in der Versorgung hinzugekommen. Die Lage ist nicht vergleichbar mit 2022, denn es droht keine physische Gasknappheit.“

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