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EEG-Novelle und Netzanschlusspaket

Zügige Umsetzung ist zentral für den Wirtschaftsstandort Deutschland

Heute beginnt die offizielle Länder- und Verbändeanhörung zu den Referentenentwürfen für das EEG 2027 sowie das Netzanschlusspaket.

Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist gut, dass die Gesetzgebungsverfahren jetzt endlich eingeleitet werden – die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf. Die Zeit drängt. Die Europäische Kommission muss das EEG noch beihilferechtlich genehmigen, so dass die Investitionen ab 01.01.2027 in neue Wind- und Photovoltaik-Projekte getätigt werden können.

Erneuerbare-Energien-Anlagen, aber auch Industrie, Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen und Rechenzentren wollen an das Stromnetz angeschlossen werden. Das Netzanschlusspaket enthält neue moderne Regeln für den Anschluss an Stromnetze. Diese sind aufgrund der stetig wachsenden Zahl an Netzanschlussbegehren dringend erforderlich. Gut ist auch, dass nun ein Vorschlag vorliegt, wie der Netzanschluss in Engpassgebieten ausgestaltet werden soll. Diesen Vorschlag werden wir jetzt auf seine Folgen für die Praxis prüfen.

Nicht akzeptabel ist die kurze Frist zur Stellungnahme von drei Werktagen. Solche Regelungen von erheblicher Tragweite müssen von der Branche faktenbasiert auf ihre Folgen geprüft werden können. Nur so wird es ein gutes Gesetz.“

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