„Die Bundesregierung hat mit Ihrem Entwurf konkrete Vorschläge für den Zubau gesicherter Stromerzeugungsleistung auf den Weg gebracht. Diesen Ball müssen die Parlamentarier jetzt aufnehmen und dabei stellenweise nachbessern. Zur Absicherung von Dunkelflauten und des Ausstiegs aus der Kohleverstromung brauchen wir steuerbare, wasserstofffähige Gaskraftwerke, genauso wie Batteriespeicher, Sektorkopplung sowie Flexibilitäten auf Verbrauchsseite. Mit dem StromVKG kann der Bundestag dafür die Grundlage schaffen.
Entscheidend ist, dass die ersten Ausschreibungen für H2-ready Gaskraftwerke zügig starten und noch im Jahr 2026 finale Investitionsentscheidungen auf Grundlage klarer Rahmenbedingungen getroffen werden können. Wichtig ist frühzeitige Klarheit über die Netzentgeltsystematik, da Kosten auf Erzeugerseite eingepreist und andernfalls geschätzt werden müssen. Sowohl dynamische als auch kapazitative Einspeiseentgelte lehnt der BDEW ab. Sie würden neue Kosten und neue Verzerrungen schaffen. Wenn Einspeiser stärker beteiligt werden sollen, ist ein regional differenzierter Baukostenzuschuss das zielgenauere und systematisch bessere Instrument.
Sollte der Gesetzgeber am Höchstpreis generell festhalten, muss dieser so ausgestaltet sein, dass er die realen Kosten abbildet, Projekte nicht von vornherein ausschließt und eine Unterzeichnung der Ausschreibungen infolge eines zu niedrigen Höchstpreises ausgeschlossen wird.
Wichtig ist, dass eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission vor Ausschreibungsbeginn vorliegt. Sollte dennoch vorher ausgeschrieben werden, muss eine verlustfreie Rückgabe der Zuschläge möglich sein. Zudem sollte Akteursvielfalt gewährleistet sein: Die Sicherheit für die Verfügbarkeit der Anlage sollte erst bei Inbetriebnahme der Anlagen hinterlegt werden müssen, statt schon bei Erhalt des Zuschlags. Hinterlegte Sicherheiten müssen nicht höher ausfallen als es zur Entfaltung ihrer Wirkung notwendig ist.
Der BDEW begrüßt grundsätzlich die geforderte Einführung einer Komponente zur regionalen Steuerung im StromVKG. Aus Netz- und Systemsicht sollte sich die regionale Steuerung an den von den Übertragungsnetzbetreibern identifizierten regionalen Bedarfen für gesicherte Erzeugungsleistung orientieren. Es ist jedoch wichtig, dass die regionale Steuerung auch tatsächlich zu der angestrebten Verteilung im ganzen Bundesgebiet führt.“