„Die Ausweitung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes auf Energievorhaben ist richtig und wichtig, um den notwendigen Ausbau und die Modernisierung der Stromnetze wirkungsvoll zu unterstützen. Dafür hatte sich der BDEW intensiv eingesetzt.
Der Ausbau der Stromnetze und Umspannwerke muss deutlich beschleunigt werden, damit die neuen Verbraucher und Erzeuger angeschlossen und ins Gesamtsystem integriert werden können. Es gibt für Energieinfrastrukturprojekte noch viel Beschleunigungspotenzial, einen Teil davon hat der Bundestag heute gehoben.
Die auf Energieinfrastrukturen im überragenden öffentlichen Interesse ausgeweitete Regelung zur Gleichstellung von Ersatzzahlung und Realkompensation im Naturschutzrecht kann zu einer spürbaren Beschleunigung, insbesondere beim Netzausbau, beitragen.
Was weiter fehlt, ist die Ausweitung anderer zentraler Regelungen: Die Reduzierung von Umweltprüfungen bei Ersatz oder Erweiterung bestehender Infrastrukturen, wie sie nun beispielsweise für die Elektrifizierung von Bahnstrecken vorgesehen ist, ist ein wichtiger Beschleunigungsfaktor. Dieses Instrument muss gleichermaßen für den so wichtigen Ersatzneubau von Stromnetzen genutzt werden.
Positiv ist, dass der Gesetzgeber endlich eine Stichtagsregelung einführt, wonach nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage außer Acht bleiben dürfen, wenn sie nach dem Abschluss der Erörterung liegen. Das schafft Rechtssicherheit und der Teufelskreis von Veränderungen im Umfeld des Vorhabens und sich daraus ergebenden Verzögerungen wird durchbrochen. Die Regelung hilft jetzt bei der Planfeststellung vieler Netzausbauvorhaben.“