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Anwendungshilfe für die Umsetzung von Modul 3 der Festlegung BK8-22/010-A nach §14a EnWG

Der BDEW hat seine Anwendungshilfe für die Umsetzung von Modul 3 der § 14a EnWG-Festlegung (BK8-22/010-A) aktualisiert.

Die BDEW-Anwendungshilfe unterstützt Netzbetreiber bei der praktischen Umsetzung von Modul 3 der § 14a EnWG-Festlegung (BK8-22/010-A) zu Netzentgelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE). Die Anwendungshilfe wurde im Juli 2026 aktualisiert und in einigen Fragen nachgeschärft. Die Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur haben am 27. November 2023 die Festlegungen zur netzorientierten Steuerung von SteuVE und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG (Az.: BK6-22-300 und BK8 22/010-A) erlassen. Gemäß der Festlegung der Beschlusskammer 8 muss der Netzbetreiber seit April 2025 Betreibern einer SteuVE ein zeitvariables Netzentgelt im Sinne von Modul 3 anbieten. 

Mit der Aktualisierung wurde klargestellt, dass bei der Umsetzung über Tarifanwendungsfall 7 die Verantwortung für die Umwandlung der Zählerstandsgänge in die tarifstufenscharfe Werte entsprechend den definierten Zeitfenstern des Netzbetreibers für Modul 3 dem Messstellenbetreiber obliegt. Des Weiteren wurde konkretisiert, dass die Bestellung von Modul 3 über den Lieferanten erfolgen sollte und nicht direkt beim Netzbetreiber.

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