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Anwendungshilfe "für Anlagenbetreiber und Direktvermarkter für die Umsetzung der neuen Redispatch2.0-Prozesse“

Auf Anlagenbetreiber, Direktvermarkter, Lieferanten und Bilanzkreisverantwortliche kommt durch den Redispatch 2.0 eine Vielzahl von neuen Aufgaben zu, die zum 1. Oktober 2021 umgesetzt werden müssen. Der Zeitplan des Einführungsszenarios läuft bereits. Der „initiale Stammdatenaustausch“ ist ab dem 01.07.2021 umzusetzen. Um die Unternehmen noch besser zu unterstützen und Unklarheiten aufzulösen, hat der BDEW eine umfangreiche Anwendungshilfe erarbeitet.

Um allen betroffenen Akteuren die Komplexität und die mit der Einführung der neuen Regelungen verbundenen Aufgaben näher zu bringen, veranstaltet(e) der BDEW diverse Workshops sowie Webinare und steht im direkten Austausch mit seinen Mitgliedsunternehmen. Auf der Homepage des BDEW wurden bereits diverse Unterlagen zur Unterstützung der Mitgliedsunternehmen bereitgestellt – hier abrufbar. Dort wird dargestellt, wie einzelne Aspekte zu verstehen bzw. in der Praxis umzusetzen sind. Um die Branche bei der Umsetzung des neuen Redispatchregimes noch besser unterstützen zu können, hat der BDEW eine zusätzliche Anwendungshilfe für Anlagenbetreiber und Direktvermarkter veröffentlicht.

Die Excel-Tabelle dient dazu, schnell eine Übersicht zu gewinnen, welche Aufgaben durch welche Marktrolle erfüllt werden müssen. Je nach involvierter Rolle, die die jeweiligen Marktakteuer bedienen müssen, sind die entsprechend relevanten Use Cases markiert.

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