Im Hinblick auf den Umgang mit Netzengpässen hat das am 17. Mai 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG 2.0) die vertiefte Netzbetreiberkoordination auch gesetzlich geregelt (s. „Redispatch 2.0“).
Der BDEW und seine Mitgliedsunternehmen haben dafür ein Netzbetreiberkoordinationskonzept (NKK) entwickelt. Ziel ist es, für alle Netzbetreiber in Deutschland einheitliche, praxisnahe und verbindliche Regelungen zu erhalten. Kernelement des Vorschlags ist ein koordinierter Abstimmungsprozess der Netzbetreiber durch den Austausch von Informationen. Die BNetzA-Festlegung zur Netzbetreiberkoordinierung bei der Durchführung von Redispatch-Maßnahmen (BK6-20-060) vom 12. März 2021 enthält wichtige Rahmenregelungen für die Netzbetreiberkoordination.
Für eine Umsetzung in die Praxis und eine reibungslose Koordination sind allerdings zusätzlich detailliert formulierte Prozesse unabdingbar. Die vorliegenden Detailprozessbeschreibungen (NKK-Detailprozesse) für das im BDEW erarbeitete NKK ergänzen den durch die Festlegung BK6-20-060 vorgesehenen regulatorischen Rahmen und wurden unter regelmäßiger Information der Bundesnetzagentur erarbeitet. Sie sollen den Netzbetreibern als konkrete Grundlage zur Umsetzung des notwendigen Datenaustauschs für das NKK dienen und somit die Engpassbeseitigung nach Redispatch 2.0 ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass neue eingeführte Prozesse und die darauf aufbauend Datenformate jeweils zum 1. April bzw. dem 1. Oktober des Folgejahres verbindlich anzuwenden sind.
Die hier vorliegende Anwendungshilfe „Netzbetreiberkoordinationskonzept für Redispatch 2.0 – Rahmenbedingungen für die Koordination des Redispatch 2.0“ (NKK-Rahmendokument) stellt schließlich eine ausführliche Beschreibung der Funktionsweise des NKK dar und soll den Netzbetreibern als Grundlage für ein detailliertes Verständnis dessen dienen.