Die EU-Kommission hat am 10. Dezember 2025 im Rahmen des “EU Grids Package” zwei Gesetzgebungsvorschläge zur Überarbeitung der Netzplanung (Novelle der TEN-E Verordnung) sowie zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren veröffentlicht (s. BDEW News). Ziel der EU-Kommission ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, den grenzüberschreitenden Netzausbau zu stärken und die Voraussetzungen für ein klimaneutrales, resilientes und wettbewerbsfähiges Energiesystem zu verbessern.
Schwerpunkte der BDEW-Kommentierung
Der BDEW begrüßt die allgemeine Zielrichtung des Pakets, sieht aber wichtigen Änderungsbedarf:
- Bezüglich der Netzplanung warnt der BDEW vor einem reinen „top-down“-Ansatz und vor einer Verschiebung von Kompetenzen von den Netzbetreibern hin zur Europäischen Kommission und zu ACER.
- Erleichterungen für die Einstufung als Projekt von gemeinsamem Interesse (PCI) oder Projekt von gegenseitigem Interesse (PMI) sollten so gestaltet sein, dass sie tatsächlich beschleunigend wirken und nicht zusätzliche Bürokratie auslösen.
- Die bisherigen Regelungen zur Verwendung von Engpasserlösen sollten beibehalten werden.
- Beim Netzanschluss sind sachgerechte Anschlussfristen unerlässlich. Der Begriff „nicht ausreichende Netzkapazität“ muss klar bestimmt werden.
- Beim Genehmigungsrecht muss insbesondere Konsistenz zwischen den verschiedenen Rechtsakten sichergestellt werden (detaillierte Hinweise siehe unten). Hinweis: Die Kernforderungen der genehmigungsrechtlichen Stellungnahme sind in die Gesamtstellungnahme (Kapitel 4) eingeflossen.
- Die neuen Kategorien zu Schutz und Resilienz kritischer Netzelemente müssen auch für Betriebsmittel der Verteilnetze zugänglich sein.
- Im europäischen Recht (Strom- und Gas-Binnenmarkt-RL) sind die Grundlagen für einen investitionsfreundlichen Regulierungsrahmen zu legen; dazu gehört insbesondere eine angemessene Eigenkapitalverzinsung.
- Benefit-Sharing-Regelungen für EE-Projekte sollten nicht auf EU-Ebene, sondern national festgelegt werden.
- Für die grenzüberschreitende Infrastruktur für Wasserstoff müssen wirkungsvolle Instrumente zur Risikoabsicherung geschaffen werden.