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BDEW-Gesamtstellungnahme zum EU Grids Package

BDEW sieht Änderungsbedarf bei der europäischen Netzplanung und der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

Die EU-Kommission hat am 10. Dezember 2025 im Rahmen des “EU Grids Package” zwei Gesetzgebungsvorschläge zur Überarbeitung der Netzplanung (Novelle der TEN-E Verordnung) sowie zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren veröffentlicht (s. BDEW News). Ziel der EU-Kommission ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, den grenzüberschreitenden Netzausbau zu stärken und die Voraussetzungen für ein klimaneutrales, resilientes und wettbewerbsfähiges Energiesystem zu verbessern.

Schwerpunkte der BDEW-Kommentierung

Der BDEW begrüßt die allgemeine Zielrichtung des Pakets, sieht aber wichtigen Änderungsbedarf:

  • Bezüglich der Netzplanung warnt der BDEW vor einem reinen „top-down“-Ansatz und vor einer Verschiebung von Kompetenzen von den Netzbetreibern hin zur Europäischen Kommission und zu ACER.
  • Erleichterungen für die Einstufung als Projekt von gemeinsamem Interesse (PCI) oder Projekt von gegenseitigem Interesse (PMI) sollten so gestaltet sein, dass sie tatsächlich beschleunigend wirken und nicht zusätzliche Bürokratie auslösen.
  • Die bisherigen Regelungen zur Verwendung von Engpasserlösen sollten beibehalten werden.
  • Beim Netzanschluss sind sachgerechte Anschlussfristen unerlässlich. Der Begriff „nicht ausreichende Netzkapazität“ muss klar bestimmt werden.
  • Beim Genehmigungsrecht muss insbesondere Konsistenz zwischen den verschiedenen Rechtsakten sichergestellt werden (detaillierte Hinweise siehe unten). Hinweis: Die Kernforderungen der genehmigungsrechtlichen Stellungnahme sind in die Gesamtstellungnahme (Kapitel 4) eingeflossen.
  • Die neuen Kategorien zu Schutz und Resilienz kritischer Netzelemente müssen auch für Betriebsmittel der Verteilnetze zugänglich sein.
  • Im europäischen Recht (Strom- und Gas-Binnenmarkt-RL) sind die Grundlagen für einen investitionsfreundlichen Regulierungsrahmen zu legen; dazu gehört insbesondere eine angemessene Eigenkapitalverzinsung.
  • Benefit-Sharing-Regelungen für EE-Projekte sollten nicht auf EU-Ebene, sondern national festgelegt werden.
  • Für die grenzüberschreitende Infrastruktur für Wasserstoff müssen wirkungsvolle Instrumente zur Risikoabsicherung geschaffen werden.

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