Wer Strom aus einer EEG-Anlage direkt vermarktet, muss nachweisen können, dass der Direktvermarkter die Einspeisung aus der Ferne steuern kann. Ab dem 1. Oktober 2026 soll dieser Nachweis einfacher und einheitlicher erfolgen. Statt regelmäßig einzelne Vollmachten und technische Nachweise auszutauschen, wird die erforderliche Erklärung grundsätzlich über die standardisierte Marktkommunikation übermittelt. Die neue BDEW-Anwendungshilfe zeigt, wie das Verfahren funktioniert und was Direktvermarkter und Netzbetreiber beachten müssen.
Im Mittelpunkt der BDEW-Anwendungshilfe „Aktuelle Fragen der Direktvermarktung“ stehen der standardisierte Nachweis der marktorientierten Steuerung durch den Direktvermarkter und die praktische Umsetzung der neuen Vorgaben ab dem 1. Oktober 2026 hierfür. Ergänzend gibt die Anwendungshilfe Hinweise für eine effiziente Abwicklung der Direktvermarktung, insbesondere bei kleineren PV-Anlagen und Speichern.