Am 1. Oktober 2026 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Festlegungsentwurf zur Kostenerstattung bei Redispatch-Maßnahmen ohne gezielten bilanziellen Ausgleich durch den Netzbetreiber (BK8-26-001-A) zur Konsultation gestellt. Die Inhalte des Festlegungsentwurfs sind aus Sicht des BDEW deutlich besser als die des vorangegangenen Eckpunktepapiers geeignet, eine umsetzbare und ausgeglichene Regelung zum finanziellen Aufwendungsersatz für den bilanziellen Ausgleich solcher Redispatch-Maßnahmen zu finden, die vor Ende des Jahres 2031 im Verteilnetz im Prognosemodell stattfinden.
Positiv ist dabei insbesondere die deutliche Vereinfachung bei der Höhe des Aufwendungsersatzes und bei der Ausgestaltung der Anreizkomponente zur fristgerechten Bereitstellung der Abrufinformationen. Klarstellungs- und Nach-besserungsbedarf sieht der BDEW hingegen noch bei der Berücksichtigung von Nichtbeanspruchbarkeiten und marktbedingten Anpassungen sowie bei der praxistauglichen Definition der fristgerechten Abrufinformation.