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BDEW-Stellungnahme zum Netzanschlusspaket

Klärung von Datengrundlage, Auswirkungen und Umsetzung der Netzanschlussbegrenzungen für Wind und Solar ist dringend nötig.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 17. Juli 2026 einen Referentenentwurf zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau und zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens vorgelegt.

Die Grundrichtung des Entwurfs unterstützt der BDEW weitgehend. Schnellere, transparentere, standardisierte und digitalisierte Netzanschlussverfahren sind notwendig, um den wachsenden Anschlussbedarf von Erneuerbaren Energien, Industrie, Speichern, Rechenzentren, Ladeinfrastruktur, Elektrolyseuren und Wärmepumpen zu bewältigen. Die Umsetzung muss jedoch praxistauglich, bürokratiearm und mit realistischen Fristen erfolgen. Für die Priorisierung und Zuteilung knapper Netzanschlusskapazitäten in Verteilernetzen fordert der BDEW eigenständige gesetzliche Grundlagen, die einen verbindlichen und transparenten Rahmen mit ausreichender Flexibilität für regionale Besonderheiten verbinden.

Erheblichen Klärungsbedarf sieht der BDEW bei der bundesweiten systemdienlichen Anschlussleistung für Wind- und Solaranlagen sowie bei den Regelungen für kapazitätslimitierte Netzgebiete. Der BDEW unterstützt das Ziel, Netzengpässe effizienter zu bewirtschaften und Flexibilitäten systemdienlich zu nutzen. Es fehlt jedoch an einer einheitlichen Datengrundlage; zugleich bestehen unterschiedliche Einschätzungen in der Mitgliedschaft und zahlreiche offene Umsetzungsfragen. Daher lassen sich weder die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Projekten noch die vorgesehenen Schwellenwerte und Begrenzungen verlässlich bewerten.

Vor einem Kabinettsbeschluss fordert der BDEW deshalb einen transparenten Stakeholderprozess. Dabei müssen insbesondere die Wechselwirkungen zwischen Redispatch-Begrenzungen, Baukostenzuschüssen, möglichen Einspeiseentgelten und weiteren EEG-Änderungen untersucht werden. Zugleich sind die Instrumente mit dem beschleunigten Netzausbau abzustimmen, damit Mehrfachbelastungen vermieden und Investitionen in Erneuerbare Energien nicht gefährdet werden.

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