Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) beschlossen. Der Regierungsentwurf berücksichtigt wichtige Forderungen des BDEW und ist damit praxistauglicher ausgestaltet als noch der vorangegangene Referentenentwurf (der BDEW berichtete). Mit der Einleitung des parlamentarischen Verfahrens erfolgt nun der nächste Schritt zur gesetzlichen Umsetzung der Grundsatzeinigung mit der EU-KOM zur Kraftwerksstrategie vom 15. Januar 2026. Wichtig ist, dass der Zeitplan gehalten wird und die ersten Ausschreibungen im Rahmen des StromVKG noch 2026 starten können. Voraussetzung dafür ist eine verkürztes Gesetzgebungsverfahren, damit die 2./3. Lesung im Bundestag noch vor der parlamentarischen Sommerpause – spätestens am 10. Juli 2026 – erfolgen kann. Das ist sehr ambitioniert. Darüber hinaus ist ebenso eine zeitnahe beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission möglichst noch vor den ersten Ausschreibungen wichtig.
Es bleiben Kritikpunkte, die im parlamentarischen Verfahren ausgeräumt werden müssen und auf die der BDEW in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf hinweist. Das StromVKG kann nur erfolgreich sein, wenn die Unternehmen, die neue Kraftwerke, Speicher oder Flexibilitäten realisieren sollen, vor der Gebotsabgabe mit verlässlichen Rahmenbedingungen über Kosten, Pflichten und Risiken kalkulieren können. Dazu zählen unter anderem präzisere Standortvorgaben für Neuanlagenausschreibungen, Verbesserung der Investitionssicherheit und die Sicherstellung der Akteursvielfalt.