Der zunehmende Ausbau der Erneuerbaren Energien bewirkt eine erhebliche Steigerung des Bedarfs an gesicherter Leistung sowie an Flexibilitätsoptionen im Stromsystem, um zeitliche Ungleichgewichte zwischen Stromerzeugung und -verbrauch ausgleichen zu können. Mit dem Regierungsentwurf vom 29. Juli 2026 soll daher die Errichtung und der Ausbau der erforderlichen Energieinfrastruktur beschleunigt werden, um die Versorgungssicherheit weiter zu gewährleisten und mehr Flexibilität im Stromsystem zu erreichen. Das begrüßt der BDEW ausdrücklich.
Der BDEW weist ergänzend darauf hin, dass der Schutz der Trinkwasserressourcen im Rahmen des Ausbaus der Energieinfrastruktur berücksichtigt werden muss. Dies betrifft insbesondere den Ausschluss der Nutzung von Schutzzonen I und II nach den geltenden Schutzgebiets-verordnungen oder entsprechenden Vorschriften. Im Rahmen der Schutzgebietszone III muss danach im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, welche Maßnahmen erlaubnisfähig sind.