Mit dem Referentenentwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 4. Juni 2026 sollen ausweislich der Gesetzesbegründung die effektive Anwendung des Kartellrechts sichergestellt und die Verfahren schneller und effizienter ausgestaltet werden.
Der BDEW unterstützt den Ansatz, Verfahren zu digitalisieren und zu entschlacken. Nicht nachgewiesen ist hingegen der Bedarf, weiterhin eine Sonderregelung zur Missbrauchsaufsicht auf Energiemärkten beizubehalten.