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BDEW zum Network Code Interoperabilität & Datenaustausch Gas

Der BDEW sieht derzeit keinen Bedarf für eine Überarbeitung des NC on Interoperability and Data Exchange Rules (Gas)

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) ist im Auftrag der Europäischen Kommission in einer Konsultation der Frage nachgegangen, ob bzw. zu welchen Themenbereichen der Network Code on Interoperability and Data Exchange Rules (Gas) – NC INT – aus dem Jahr 2015 überarbeitet werden sollte. Anlass dieser Überprüfung sind u. a. die neuen Regelungen aus der Novellierung der Gasbinnenmarkt-Richtlinie und -Verordnung („EU-Gaspaket 2024“) sowie die künftig verstärkte Nutzung von alternativen Gasen (u. a. Biogas) und die Beimischung von Wasserstoff.

Nach BDEW-Einschätzung besteht kurzfristig kein Anpassungsbedarf am NC INT. Die heutigen Haftungsregelungen zu Interconnection Agreements zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) sind sachgerecht, sie sollten auch nicht in den NC INT integriert werden. Für die Gasqualität an Grenzübergangspunkten besteht nach BDEW-Ansicht in den nächsten Jahren nicht die Gefahr, dass sie durch dezentrale Einspeisungen neuer Gase (Biomethan etc.) oder durch Beimischung von Wasserstoff beeinträchtigt werden könnte. Für den Datenaustausch zwischen den Netzbetreibern sieht der BDEW keinen weiteren EU-weiten Harmonisierungsbedarf.  

Die vollständige BDEW-Beantwortung der ACER-Konsultation steht hier zum Download bereit.

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