In Deutschland wurden seit 2023 Offshore-Windprojekte mit einem Volumen von 18 Gigawatt ohne staatliche Förderung bezuschlagt, wovon 16 GW bisher noch keine finale Investitionsentscheidung (FID) haben. Die Realisierung dieser Projekte ist zentral für die Erreichung der Ausbauziele, die effiziente Auslastung der dazugehörigen Netzanbindungssysteme sowie für den Erhalt und Ausbau der Lieferkette, Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Offshore-Wind-Sektor in Deutschland und Europa.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass das Ausschreibungsdesign der letzten Jahre zu Fehlanreizen bei der Projektvergabe geführt hat und die Risiken für Offshore-Windparkentwickler wie auch Übertragungsnetzbetreiber bei der Entwicklung der Projekte deutlich gestiegen sind. Vor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden, dass die Realisierung einiger der seit 2023 bezuschlagten Offshore-Wind-Projekte akut gefährdet ist.
Daher müssen im Rahmen der laufenden Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) dringend Maßnahmen getroffen werden, um die Realisierung der bezuschlagten Projekte zu unterstützen, und es muss ein geordneter, frühzeitig greifender Rückgabe- und Neuausschreibungsmechanismus eingeführt werden, falls die Realisierung dennoch nicht mehr möglich ist. Der derzeit dem Bundestag vorliegende Gesetzesentwurf zur WindSeeG-Novelle adressiert dies bedauerlicherweise nicht hinreichend.
Der BDEW hat daher den beigefügten Vorschlag zur Einführung eines Rückgabe- und Neuausschreibungsmechanismus für zwischen 2023 und 2025 bezuschlagte, nicht zentral voruntersuchte Flächen sowie für Maßnahmen zur Unterstützung der Realisierung der Projekte ohne FID entwickelt. Der Vorschlag sollte unbedingt als Gesamtpaket ins WindSeeG eingeführt werden, um die Ziele ausgewogen zu erreichen und somit einen Fadenriss im Offshore-Ausbau zu verhindern.