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Schwellenwerte Solaranlagen und PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA)

Anlagen entlang von Verkehrswegen sollen gebündelt werden – mit Folgen für Ausschreibungsschwellen. Der BDEW fordert Anpassungen.

Windrad in PV-Anlage

© Kenneth Bagge Jorgensen / Shutterstock

Gemäß § 24 Abs. 1 und 2 EEG 2023 werden Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) zur Ermittlung des Förderanspruchs zusammengefasst. Dies betrifft nicht nur die Bestimmung des Förderanspruchs selbst, sondern auch die Frage, ob die entsprechenden Anlagen die Schwellenwerte v.a. für die Ausschreibungspflicht nach § 22 EEG 2023, für die Direktvermarktungspflicht nach § 21 EEG 2023 und für die Negative-Preise-Regelung nach § 51 EEG 2023 überschreiten.

Der BDEW schlägt Änderungen im Sinne der effizienten Flächennutzung vor.

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