Drucken

Stellungnahme Gesetz zum Übertragungsnetzkostenzuschuss 2027-2029

Netzentgeltzuschuss 2027–2029: BDEW begrüßt Fortführung, mahnt zügige Verabschiedung für rechtzeitige Weitergabe an Kunden ab 2027.

Am 5. August 2026 hat das BMWE die Verbändeanhörung zu dem „Entwurf eines Gesetzes über einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029“ eingeleitet, mit dem Ziel, dass in den Jahren 2027 bis einschließlich 2029 erneut ein Zuschuss zu den Netzentgelten der Übertragungsnetzbetreiber gewährt werden soll.

In seiner Stellungahme begrüßt der BDEW die Fortführung der Regelung, weist jedoch darauf hin, dass die Weitergabe des Netzentgeltzuschusses an die Kundinnen und Kunden zum 1. Januar 2027 durch die Stromlieferanten gewährleistet sein muss. Das kann nur dann effizient und rechtssicher erfolgen, wenn die gesetzliche Regelung alsbald wie möglich im Bundestag verabschiedet wird.

Suche