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Stellungnahme zu den BNetzA-Orientierungspunkten SyGNE

Systematik der Gasverteilernetzentgelte soll weitgehend beibehalten werden

Die Große Beschlusskammer Energie (GBK) der Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte am 30. Juni 2026 ein Orientierungspunktepapier im Festlegungsverfahren zur Festlegung der allgemeinen Systematik Gasnetzentgelte (SyGNE) [GBK-25-01-2#2] zur Konsultation gestellt. Das Verfahren zielt insbesondere auf die Festlegung der künftigen Netzentgeltsystematik für Gasverteilernetzbetreiber ab.

Zusammengefasst begrüßt der BDEW den Ansatz der BNetzA, die Struktur und Ermittlungsmethodik im Bereich der Gasverteilernetzentgelte weitestgehend fortzuführen. Ein operativer Umstellungsaufwand, zum Beispiel hinsichtlich der bestehenden Verträge oder im Hinblick auf die Abrechnungs- und IT-Prozesse kann dadurch weitestgehend vermieden. Änderungen gegenüber dem Status quo hätten auch Auswirkungen auf die Marktkommunikation, da neue Prozesse und Datenformate erarbeitet und eingeführt werden müssten.

Gleichzeitig weist der BDEW auch auf die Transformation der Gasnetze und den infolgedessen zu erwartenden Mengenrückgang hin. Dies sollte bei der Festlegung der Netzentgeltsystematik insoweit berücksichtigt werden, als dass bereits bestehende Flexibilitäten innerhalb der aktuellen Systematik beibehalten und sinnvoll weiterentwickelt werden.

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