Die im inoffiziellen Referentenentwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ enthaltene Modernisierung des Netzanschlussregimes begrüßt de BDEW. Nachbesserungsbedarf besteht u.a. bei der konkreteren Regelung für Priorisierungskriterien und Kapazitätszuteilungsverfahren für Verteilnetzbetreiber, pauschalen Umsetzungsfristen für Digitalisierung und Harmonisierung der Netzanschlussverfahren insgesamt sowie der Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten bei den vorgesehenen Anforderungen für Transparenz über vorhandene Kapazitäten im Netz. Weiteren Prüfbedarf sieht der BDEW zudem bei den geplanten Regelungen zu kapazitätslimitierten Netzgebieten. Vor neuen Eingriffen brauche es belastbare Datengrundlagen sowie eine Bewertung der Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeit und Investitionen für alle potenziell betroffenen Netzgebiete.