Der BDEW begrüßt es sehr, dass mit dem Referentenentwurf die überfällige Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) gestartet wurde. Die vorgeschlagenen Änderungen bilden eine wichtige Grundlage, um das Ausschreibungsdesign weiterzuentwickeln, die Investitionssicherheit zu stärken und die notwendigen Offshore-Optimierungsmaßnahmen umzusetzen. Der Abschluss der WindSeeG-Novelle bis Ende 2026 ist unerlässlich, um die Kontinuität des Offshore-Wind-Ausbaus in Deutschland sicherzustellen. Gleichzeitig schafft er die Voraussetzungen für die Vergabe neuer Flächen im Jahr 2027 und stärkt die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit entlang der gesamten Offshore-Wertschöpfungs- und Lieferkette.