Die Bundesregierung sieht gemäß der nationalen Wasserstoffstrategie vor, dass bis 2030 zehn Gigawatt (GW) an inländischer Elektrolysekapazität erreicht werden. Drei GW der Gesamtleistung sollen für die systemdienliche Erzeugung von grünem Wasserstoff genutzt werden. Ein wichtiger Baustein zur Erreichung dieses Ziels sind die Ausschreibungen nach § 96 Nr. 9 des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG). Mit seinem Positionspapier bringt sich der BDEW proaktiv vor der Festlegung des Ausschreibungsdesigns mit Vorschlägen ein und bereitet sich damit auf die anstehende Konsultation des BMWK vor.