Aus Sicht des BDEW stellt das geplante Gesetz eine Verletzung der Eigentumsrechte der Unternehmen dar. Eine Klärung wird bei der Schlussberatung im Wirtschaftsausschuss erwartet.
22.04.2020
Deutscher Bundestag, Drucksache 19/17285 vom 19.2.2020
Aus Sicht des BDEW stellt das geplante Gesetz eine Verletzung der Eigentumsrechte der Unternehmen dar. Eine Klärung wird bei der Schlussberatung im Wirtschaftsausschuss erwartet.