08.07.2019
Im Wesentlichen enthält die technologieneutrale Innovationsausschreibung drei neue Elemente: die fixe Marktprämie, keine Förderung bei negativen Strompreisen und die Zuschlagsbegrenzung bei Unterzeichnung. Diese Elemente basieren auf einer Einigung der Koalitionsfraktionen im Rahmen des Energiesammelgesetzes im vergangenen Jahr.