Die Kommission hat die Überarbeitung des EU-Rahmens für die Energieversorgungssicherheit angekündigt und den Prozess mit einer Evaluierung (Herbst 2024) und einer Sondierung (Herbst 2025) vorbereitet. Ziel ist ein besser auf aktuelle und künftige Krisen vorbereitetes, sichereres und widerstandsfähigeres Energiesystem.
Die Überarbeitung sollte den Rahmen gezielt weiterentwickeln, ohne bewährte Markt- und Verantwortungsstrukturen grundlegend infrage zu stellen. Die EU-Architektur hat sich im Grundsatz bewährt; graduelle Anpassungen sind nur nötig, wo „neue Normalität“ und Energietransformation es erfordern. Der Dreiklang aus wirksamer Vorsorge, belastbarer Krisenbewältigung und kontinuierlichem Risikomonitoring sollte weiter gestärkt werden. Marktliche Strukturen sind zu erhalten; staatliche Eingriffe sollten auf außergewöhnliche, klar definierte Krisen- und Notfallsituationen begrenzt bleiben. Energiesicherheit ist gemeinsam mit dem EU-Energiebinnenmarkt sowie der europäischen Industrie-, Handels- und Sicherheitspolitik zu betrachten.
Von den Kommissionsoptionen hält der BDEW eine gezielte Straffung des bestehenden Regelwerks für richtig: Vorschriften sollten gebündelt, vereinfacht oder gestrichen werden, um Bürokratie abzubauen. Wechselwirkungen zwischen Strom, Gas und perspektivisch Wasserstoff sollten in einem kohärenten Rechtsrahmen berücksichtigt werden, ohne ihre unterschiedlichen Eigenschaften zu vermengen. Angemessen ist eine gemeinsame Verordnung für Gas- und Stromversorgungssicherheit mit horizontalen Themen und spezifischen Unterkapiteln.
Erforderlich sind realistische Risikoszenarien, klare Verantwortlichkeiten von Unternehmen, Mitgliedstaaten und EU sowie umsetzbare, bürokratiearme Regelungen. Starre Vorgaben wie pauschale Gasspeicherfüllstandsziele sollten perspektivisch durch zielgenaue, marktgetrennte, staatlich verantwortete Resilienzinstrumente ersetzt werden. Der Fokus des Papiers liegt auf Strom und Gas.