Erläuterungen und Hinweise inkl. Kurzbeschreibung
Am 10. Dezember 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Legislativpaket “Simplifying for sustainable competitiveness” (sog. Umweltomnibus). Damit soll der Verwaltungsaufwand der Umweltvorschriften in den Bereichen Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft, Umweltprüfungen und Geodaten verringert werden. Die EU-Kommission schlägt zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes u.a. eine Reihe von Vereinfachungen und Änderungen für die Industrieemissionsrichtlinie (IED) vor.
Der BDEW begrüßt in seiner Stellungnahme die Bemühungen der EU-Kommission zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes im Hinblick auf Umweltmanagementsysteme. In Ergänzung hierzu greift die Stellungnahme mehrere Vorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes auf, die der BDEW bereits im Rahmen der öffentlichen Konsultation im September 2025 bei der EU-Kommission vorgetragen hat. Von besonderer Bedeutung sind die Vorschläge der EU-Kommission für eine Änderung des Anhang V der IED im Hinblick auf die Wasserstoffverbrennung. Aus Sicht des BDEW sollten diese geplanten Regelungen für die Wasserstoffverbrennung nicht verbindlich und abschließend im Anhang V der Richtlinie, sondern in einem Guidance Document geregelt werden, bis eine IED-konforme Ableitung des Standes der Technik auf Grundlage von Referenzanlagendaten erfolgen kann.
Weiteres Verfahren
Die Position des Europäischen Parlamentes und die Ausrichtung des Rates sollen bis zur Sommerpause 2026 festgelegt werden. Die Trilogverhandlungen könnten dann im Herbst 2026 aufgenommen werden.