Die im Zuge der Reform der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie einvernehmlich beschlossene Herstellerverantwortung (EPR) soll mit dem Ausbau der Viertbehandlung, insbesondere für große Kläranlagen, Hersteller kritischer Spurenstoffe aus der Pharma- und Kosmetikindustrie in eine Mitverantwortung für die finanzielle Bewältigung ökologischer Schäden in unseren Wasserressourcen einbeziehen. Gegen EPR hat Polen vor dem Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht und zentrale Kritikpunkte gegen die EPR vorgetragen
Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof begründet ihre Schlussanträge zur Klage Polens damit, dass die Argumentation, auf der die Kosten der Herstellerverantwortung beruhen, nicht ausreichend nachvollziehbar dargelegt wurde.
Sie adressiert nach Auffassung des BDEW einerseits die Nichtigkeit der Herstellerverantwortung in ihrer jetzigen Fassung der Kommunalen Abwasserrichtlinie als Folge unzureichender Begründungen. Andererseits scheinen jedoch gleichzeitig Zweifel an der Überzeugungskraft der eigenen Argumente zu bestehen, da sie explizit die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung durch den EuGH als möglichen Lösungsweg in den Raum stellt.
Wichtig ist, dass Frau Kokott weder die Viertbehandlung noch die Herstellerverantwortung grundsätzlich in Frage stellt. Sie vertritt vielmehr die Auffassung, dass die Verpflichtung zur Viertbehandlung rechtlich von der Finanzierungsregelung getrennt werden kann. Ihre Kritik richtet sich daher gegen die derzeitige Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL), insbesondere gegen die Begründung der Kostenhöhe und die Auswahl der zahlungspflichtigen Industrien. Die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott eröffnen die Möglichkeit einer erneuten inhaltlichen Befassung des EuGH mit der Ausgestaltung der Herstellerverantwortung. Im Mittelpunkt dürften dabei insbesondere die zugrunde gelegten Studien und Datengrundlagen stehen.
Außerdem ist eine alleinige Übernahme der Kosten durch Bürgerinnen und Bürger, andere Industrien sowie kleine und mittlere Unternehmen aus Sicht des BDEW nicht sachgerecht und würde zu einer erheblichen Gebührenerhöhung führen. Dies würde sowohl dem Verursacherprinzip widersprechen als auch die Lenkungswirkung hin zu innovativeren und umweltverträglicheren Stoffen abschwächen.
Am Donnerstag bietet der BDEW zu dieser Thematik ein Webinar an, in dem wir die Schlussanträge und ihre möglichen Auswirkungen auf die weitere Umsetzung der KARL einordnen. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier: KARL im Fokus: | BDEW Plus. Die Teilnahme ist für alle Mitarbeitende in Mitgliedsunternehmen des BDEW kostenfrei. Lediglich eine Registrierung unter dem voranstehenden Link ist erforderlich.