Ökostrom: Wie lässt sich Herkunft aus erneuerbaren Quellen nachweisen?

Im Netz fließt alles zusammen. Wie wird die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Quellen dann belegt?

Illustration eines Baums mit Symbolen für Windkraft, Solarenergie und grünen Strom, umgeben von Industrieanlagen.

© Robert Albrecht / BDEW

 

Ökostrom wird über Herkunftsnachweise bilanziell Strom aus erneuerbaren Energien zugeordnet, während sich im Stromnetz erneuerbar und konventionell erzeugter Strom mischen. Für die als Ökostrom gelieferte Menge muss eine entsprechende Erzeugungsmenge aus erneuerbaren Quellen nachgewiesen werden. Ein Herkunftsnachweis entspricht einer Megawattstunde beziehungsweise 1.000 Kilowattstunden und dokumentiert unter anderem Energieträger, Erzeugungsanlage, Standort und Erzeugungszeitraum. In Deutschland verwaltet das Umweltbundesamt das Herkunftsnachweisregister.

Die Entwertung der Nachweise verhindert, dass die erneuerbare Eigenschaft derselben Strommenge mehrfach vermarktet wird. Herkunftsnachweise können auch aus anderen europäischen Ländern stammen. Verbraucherinnen und Verbraucher können anhand der Stromkennzeichnung oder unabhängiger Label prüfen, welche zusätzlichen Kriterien ein Tarif erfüllt, etwa bei der Beschaffung oder bei Investitionen in erneuerbare Energien.

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Zwei Löcher, ein Schutzkontakt, eine Abdeckung aus Kunststoff: Auf den ersten Blick verrät die Steckdose nichts über die Herkunft der Energie, die aus ihr fließt. Technisch gesehen gibt es im Netz keine getrennten Kabel für Ökostrom und konventionellen Strom, alle Verbraucher sind über die gleichen Leitungen mit dem lokalen Verteilnetz verbunden.

Daraus ergibt sich eine berechtigte Frage: Wenn sich die Herkunft des Stroms physikalisch nicht bis zur eigenen Wohnung verfolgen lässt – wie kann ein Kunde Aussagen wie „100 Prozent Ökostrom“ dann trauen? Seit 27. September 2026 gelten neue Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), mit denen die europäische Empowering-Consumers-Richtlinie umgesetzt wurde. Pauschale Umweltaussagen wie „grün“ dürfen nicht ohne Weiteres für sich stehen. Beim Strom kann eine Konkretisierung etwa lauten: „Ökostrom – 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien“.Mehr zur Energiewende

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Stadt in der Wüste: Erfolg auf ganzer Linie? – In der Wüste von Saudi-Arabien haben die Arbeiten für eine Stadt begonnen, wie es sie noch nie gegeben hat: The Line. Hier klickenFür Energieversorger (EVU) bedeutet das: mehr Präzision in der Kommunikation. Chris Werner, Geschäftsführer der Berliner Stadtwerke, sagt: „Alle EVU sind jetzt noch einmal besonders genau angehalten, ihre Wertschöpfungsketten, aber auch ihre Werbeversprechen und die Kommunikation ganz generell zu überprüfen – was wir im Sinne der Transparenz begrüßen.“

Technische Realität und bilanzielle Zuordnung

Wer verstehen will, wie die Zuordnung bei Begriffen wie „Ökostrom“ funktioniert, muss zwei Welten auseinanderhalten: die physikalische und die bilanzielle. In der physikalischen Welt fließen alle eingespeisten Strommengen – ob aus Windpark, Solardach oder Gaskraftwerk – im gemeinsamen Stromnetz zusammen. Das Netz gleicht einem Wasserbassin: Viele verschiedene Zuflüsse speisen es gemeinsam.

Welcher Tropfen am Ende aus dem heimischen Hahn fließt, lässt sich nicht mehr feststellen. Damit die Aussage „100 Prozent Ökostrom“ trotzdem überprüfbar ist, gibt es die bilanzielle Ebene. Für die als Ökostrom gelieferte Menge muss nachgewiesen werden, dass eine entsprechende Menge Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Dafür werden Herkunftsnachweise eingesetzt und nach ihrer Verwendung entwertet. Die Nachweise können auch aus anderen europäischen Ländern stammen.

Das zentrale Instrument: Der Herkunftsnachweis (HKN)

Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist gewissermaßen die „Geburtsurkunde“ für eine bestimmte Menge erneuerbar erzeugten Stroms – ein HKN entspricht einer Megawattstunde (1.000 Kilowattstunden). In Deutschland verwaltet das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau das Herkunftsnachweisregister. Der Herkunftsnachweis enthält gesetzlich definierte Angaben zur Erzeugung, darunter Energieträger, Erzeugungsanlage und Standort sowie den Erzeugungszeitraum.

„Das entscheidende Schutzprinzip im Herkunftsnachweisregister kennt man aus dem öffentlichen Nahverkehr: die Entwertung“, sagt Kerstin Peter, Juristin beim Umweltbundesamt: „Sobald ein Energieversorger Ökostrom an seine Endkunden verkauft hat, müssen in der entsprechenden Menge Herkunftsnachweise im digitalen Register des Umweltbundesamtes entwertet werden. Das geht per Mausklick. Im UBA wird geprüft, ob die Nachweise korrekt sind – und dann findet die Entwertung statt.“ Damit wird verhindert, dass die erneuerbare Eigenschaft einer erzeugten Strommenge mehrfach vermarktet werden kann.

Worauf Verbraucher achten können

Ein Kriterium im Herkunftsnachweis ist der Standort. Chris Werner von den Berliner Stadtwerken sagt: „Interessant wird es vor allem dann, wenn der Ökostrom tatsächlich vor Ort oder in der gleichen Region produziert wird. Bei uns beispielsweise stammen schon heute rund 20 Prozent des Ökostroms von Wind- und PV-Anlagen in Berlin und Brandenburg.“

Herkunftsnachweise dokumentieren die erneuerbare Herkunft einer entsprechenden Strommenge. Wer darüber hinaus wissen möchte, welche zusätzlichen Kriterien ein Tarif erfüllt, kann auf Stromkennzeichnung oder unabhängige Label achten. Diese können zusätzliche Anforderungen etwa an die Beschaffung oder Investitionen in erneuerbare Energien stellen. Seit September gelten auch für Nachhaltigkeitssiegel strengere Regeln: Sie müssen auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle vergeben werden.


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Aus der Steckdose fließt also kein physikalisch abgetrennter Strom aus erneuerbaren Quellen – die Zuordnung erfolgt bilanziell. Im Alltag wird dafür oft der Begriff „Ökostrom“ verwendet. Dass ein Strom aus erneuerbaren Quellen stammt, wird über ein geregeltes Nachweissystem dokumentiert. Die neuen Regeln ändern dieses Prinzip nicht. Sie verlangen vor allem, genauer zu erklären, was hinter einem solchen Versprechen steht. Vertrauen entsteht so nicht durch das Wort „grün“ allein, sondern durch eine klare Aussage und einen überprüfbaren Nachweis.

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