„Mit dem Netzanschlusspaket kommt eine richtungsweisende Reform ins parlamentarische Verfahren. Es setzt an einer zentralen Herausforderung der Energiewende an und enthält dafür viele richtige Ansätze. Mehr Transparenz, stärker digitalisierte Verfahren und neue Regeln für knappe Anschlusskapazitäten können helfen, die vorhandene Kapazität so effizient und fair wie möglich zu nutzen.
Es ist zudem sinnvoll, dass Projektierer bei der Standortwahl für Erneuerbare-Energien-Anlagen künftig die kapazitative Situation der Stromnetze berücksichtigen. Wenn dauerhaft in Hot-Spot-Regionen mit hohem Redispatch-Aufkommen neue Erzeugungsleistung angeschlossen wird, obwohl das Netz diese nicht aufnehmen und transportieren kann, steigt der Redispatch-Bedarf deutlich an und damit auch die Kosten. Deshalb brauchen wir wirksame Signale, die den Anlagenzubau stärker an verfügbaren und absehbaren Netzkapazitäten ausrichten. Diese Lenkungswirkung müssen die Regelungen im Netzanschlusspaket erzeugen.
Zugleich braucht es verlässlichen Bestandsschutz für bereits getätigte Investitionen und weit fortgeschrittene Projekte und es darf nicht zu einem Fadenriss beim Ausbau Erneuerbarer Energien kommen. Entscheidend ist es, hier die richtige Balance zu finden.
Mit der Datengrundlage von E-Bridge liegt eine erste Momentaufnahme vor, die die Netzbelastungssituation darstellt. Sie blickt vor allem auf die Situation im Jahr 2024 und in Teilen auf 2025 zurück. Zukünftig werden sowohl der geplante Netzausbau als auch bereits zugesagte und neue Netzanschlüsse für künftige Stromerzeugungsanlagen Einfluss darauf haben, wie sich die Hot-Spot-Regionen entwickeln. Deshalb muss die Wirkung der neuen Regeln eng und umfassend beobachtet und bei Fehlentwicklungen schnell nachgesteuert werden. Kapazitätslimitierte Netzgebiete dürfen nur dort ausgewiesen werden, wo lokale Engpass-Hot-Spots bestehen. Zudem muss die Regelung möglichst aufwandsarm und zielgenau umsetzbar sein. Die Aufnahme einer Evaluierungsklausel zum 30. Juni 2029, wie sie der BDEW gefordert hatte, ist somit richtig.
Unklar ist, wie die zahlreichen parallel diskutierten Instrumente – etwa Baukostenzuschüsse für Einspeiser, Einspeiseentgelte, die Einschränkung des finanziellen Ausgleichs bei Redispatch, die Systemdienliche Anschlussleistung oder die Anpassung des Referenzertragsmodells – zusammen auf Zubau und Standortwahl von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie die tatsächliche Netzauslastung wirken. Klar ist, dass mögliche Stapeleffekte Belastungen für Erneuerbaren-Projekte darstellen, gleichzeitig dürfen die Kosten für den Redispatch nicht unkontrolliert ansteigen. Die verschiedenen Maßnahmen müssen daher kohärent und ausgewogen ausgestaltet werden und Mehrbelastungen gegebenenfalls in den Zuschlägen ihren Niederschlag finden.
Vor allem aber gilt: Flexibilität ersetzt keinen Netzausbau. Deshalb braucht es noch vor Ende des Jahres 2026 – parallel und ergänzend zum Netzanschlusspaket – das angekündigte Beschleunigungspaket für den Verteilnetzausbau. Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere in der Hochspannungsebene müssen deutlich schneller werden. Acht bis zwölf Jahre für den Ausbau sind zu lang. Dies ist eine zentrale Voraussetzung für eine starke Wirtschaft.“