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Fahrplan für E-Lkw Ladehubs

Weg für schnellen und marktgetriebenen Ausbau des Ladeangebots freimachen

Der BDEW legt einen Fahrplan für das Lkw-Ladeangebot vor: Ein guter Rechtsrahmen, der die Themen Finanzierung, Flächenzugang und Bürokratie adressiert, kann den Ausbau beschleunigen.

Die Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs kommt voran: Die Neuzulassungen von E-Lkw steigen, Unternehmen investieren in leistungsfähige Ladestationen und entwickeln neue Geschäftsmodelle.  Mit seinem „Fahrplan für E-Lkw-Ladehubs“ legt der BDEW konkrete Vorschläge vor, wie die Politik diesen Hochlauf unterstützen kann. Ziel ist ein marktgetriebener Ausbau, der zügig und kosteneffizient erfolgt. Dabei stehen drei Handlungsfelder im Mittelpunkt: der Ausbau des öffentlichen Ladeangebots, die Rahmenbedingungen für das Depotladen und flankierende Maßnahmen zur Optimierung des Betriebs von E-Lkw.

Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Schon heute steht Logistikunternehmen, Speditionen und Lkw-Fahrenden ein gutes Ladeangebot in Deutschland zur Verfügung. Dieses umfasst nach der E-Trucker-App bundesweit 789 Standorte, die strategisch an den Fahrrouten der Lkw positioniert sind und eine sehr gute Abdeckung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) hierzulande gewährleisten.

Den marktgetriebenen Ausbau würden vor allem folgende Punkte voranbringen: Die Verlässlichkeit der CO₂-Flottengrenzwertregelung für Nutzfahrzeuge ist elementar für das Vertrauen in die Investitionsbedingungen – deshalb muss sie unbedingt erhalten bleiben. Sie gewährleistet Planungssicherheit und motiviert, in die Elektrifizierung des Nutzfahrzeugbereichs zu investieren. Das gilt für E-Lkw- und Ladesäulen-Hersteller wie auch für Ladesäulenbetreiber und Logistikunternehmen.

Entscheidend für den weiteren schnellen privaten Ausbau ist außerdem die Bereitstellung von KfW-Krediten und AFIF-Mitteln für E-Lkw-Ladehubs: Der KfW sollte es möglich sein, Kredite mit höheren Risiken für diese vergeben zu können. Hierfür bedarf es einer Anpassung der Kreditvergabekriterien seitens der KfW, um E-Lkw-Ladeparks einzubeziehen. Und wir betrachten die Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) der EU als gutes Finanzierungsinstrument, das europaweit anwendbar und einfach zu handhaben ist.

Gleichzeitig müssen wir den Zugang zu Flächen hierzulande verbessern. Ein großer Hebel für den zügigen Hochlauf von Lkw-Ladestandorten ist die Bereitstellung von geeigneten Flächen. Dazu dienen vor allem diese Maßnahmen: Privilegierung im Außenbereich, Neuauflage und Elektrifizierung des Förderprogramms Lkw-Stellplätze, Öffnung von Flächen der Autobahn GmbH sowie Bereitstellung geeigneter Flächen in öffentlicher Hand.

Wir mahnen zudem weniger Bürokratie an, um noch schneller, aber auch kosteneffizienter voranzukommen. Hier geht es vor allem darum, das Mess- und Eichrecht praxistauglich weiterzuentwickeln. Konkret bedeutet dies eine 1:1-Umsetzung der Measuring Instruments Directive, die eine Vereinheitlichung der eingesetzten Geräte in Europa vorsieht. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die Landeseichbehörden die Prüfmittel für Megawatt Charging-Systeme bereitstellen. Die Kosten für ein Gerät können sich im sechsstelligen Bereich bewegen.

Eine zentrale Rolle spielt außerdem das Laden auf dem eigenen Betriebsgelände. Der BDEW fordert rechtliche Klarstellungen, damit Unternehmen ihre Depotladepunkte leichter für Dritte öffnen können – auch zeitweise. Ordnungsgemäß an Dritte verkaufte Ladestrommengen sollten für die Treibhausgasminderungsquote anerkannt werden können. Eine verstetigte Förderung von Netzanschlüssen im Depot soll zudem deren frühzeitige Beauftragung erleichtern.“

Das vollständige Positionspapier „Fahrplan für E-Lkw-Ladehubs:  Ein guter Rechtsrahmen für den Ausbau des Ladeangebots“ können Sie hier herunterladen.

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