Aus Sicht des BDEW liegt das zentrale Spannungsfeld der Reform darin, das langfristige Knappheits- und Investitionssignal des ETS 1 zu erhalten und gleichzeitig eine wirtschaftlich tragfähige Übergangsphase für Energiewirtschaft und Industrie sicherzustellen. Die Grundarchitektur des ETS 1 bleibt mit dem Kommissionsvorschlag zwar erhalten, insbesondere die vorgesehene deutliche Absenkung des linearen Reduktionsfaktors könnte jedoch das langfristige Transformationssignal abschwächen.
Schwerpunkte der BDEW-Stellungnahme sind insbesondere:
- Der geltende LRF von 4,4 % sollte nicht substanziell abgesenkt und unabhängig von der Verfügbarkeit internationaler Gutschriften festgelegt werden.
- Internationale Gutschriften und dauerhafte CO₂-Entnahmen begrüßen wir grundsätzlich, ihre Integration sollte aber nicht bereits vorab zusätzlichen Emissionsspielraum schaffen.
- Der Abbau der kostenlosen Zuteilung darf nicht schneller erfolgen als der Aufbau eines wirksamen Carbon-Leakage-Schutzes; auch die Exportproblematik muss dabei adressiert werden.
- Die geplante Weiterentwicklung der Marktstabilitätsreserve unterstützen wir grundsätzlich.
- Gleichzeitig sollte die nationale Verfügung über Versteigerungserlöse erhalten bleiben. Einnahmen des ETS 1 müssen auch weiterhin in die Dekarbonisierung zurückgeführt werden.
- Und eine weitere Verschiebung des ETS 2 muss vermieden werden.