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BDEW legt Stellungnahme zur Reform des ETS 1 vor

Der BDEW hat die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des ETS 1 bewertet und sieht an zentralen Stellen Nachbesserungsbedarf.

Aus Sicht des BDEW liegt das zentrale Spannungsfeld der Reform darin, das langfristige Knappheits- und Investitionssignal des ETS 1 zu erhalten und gleichzeitig eine wirtschaftlich tragfähige Übergangsphase für Energiewirtschaft und Industrie sicherzustellen. Die Grundarchitektur des ETS 1 bleibt mit dem Kommissionsvorschlag zwar erhalten, insbesondere die vorgesehene deutliche Absenkung des linearen Reduktionsfaktors könnte jedoch das langfristige Transformationssignal abschwächen.

Schwerpunkte der BDEW-Stellungnahme sind insbesondere:

  • Der geltende LRF von 4,4 % sollte nicht substanziell abgesenkt und unabhängig von der Verfügbarkeit internationaler Gutschriften festgelegt werden.
  • Internationale Gutschriften und dauerhafte CO₂-Entnahmen begrüßen wir grundsätzlich, ihre Integration sollte aber nicht bereits vorab zusätzlichen Emissionsspielraum schaffen.
  • Der Abbau der kostenlosen Zuteilung darf nicht schneller erfolgen als der Aufbau eines wirksamen Carbon-Leakage-Schutzes; auch die Exportproblematik muss dabei adressiert werden.
  • Die geplante Weiterentwicklung der Marktstabilitätsreserve unterstützen wir grundsätzlich.
  • Gleichzeitig sollte die nationale Verfügung über Versteigerungserlöse erhalten bleiben. Einnahmen des ETS 1 müssen auch weiterhin in die Dekarbonisierung zurückgeführt werden.
  • Und eine weitere Verschiebung des ETS 2 muss vermieden werden.

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