Das BMDS hat am 14. September 2026 den Referentenentwurf einer Gigabit-Grundbuch-Verordnung veröffentlicht. Diese soll die Bedingungen für die Übermittlung und Bereitstellung von Informationen an das zentrale Informationsportal umfassend regeln.
Der BDEW spricht sich dafür aus, Doppelmeldungen im Zusammenhang mit NIS2 und dem BSIG zu vermeiden und die Datenlieferpflichten auf das erforderliche Maß zu begrenzen. Insbesondere sollten diese auf ausbaurelevante, nicht sicherheitssensible Infrastrukturdaten beschränkt werden. Zudem fordert der BDEW eine frühzeitige Prüfung von Ausnahmetatbeständen sowie wirksame Maßnahmen zur Begrenzung von Missbrauchsrisiken. Darüber hinaus sollten die Anforderungen an die Informationssicherheit deutlich erhöht werden, um zu verhindern, dass sensible Infrastrukturdaten für Sabotageangriffe missbraucht werden können.