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Stellungnahme zur WindSeeG-Novelle

Der BDEW begrüßt den Gesetzesentwurf zur WindSeeG-Novelle, sieht aber beim Ausschreibungsdesign, der Offshore-Optimierung und der Projektrealisierung dringenden Nachbesserungsbedarf.

Der BDEW begrüßt es sehr, dass mit dem Gesetzesentwurf die überfällige Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) vorangebracht wurde. Die vorgeschlagenen Änderungen bilden eine wichtige Grundlage, um das Ausschreibungsdesign weiterzuentwickeln, die Investitionssicherheit zu stärken und die notwendigen Offshore-Optimierungsmaßnahmen umzusetzen. Der Abschluss der WindSeeG-Novelle bis Ende 2026 ist unerlässlich, um die Kontinuität des Offshore-Wind-Ausbaus in Deutschland sicherzustellen. Gleichzeitig schafft er die Voraussetzungen für die Vergabe neuer Flächen im Jahr 2027 und stärkt die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit entlang der gesamten Offshore-Wertschöpfungs- und Lieferkette.

Um diese Ziele der Novelle noch effektiver und sicherer zu erreichen, sollten allerdings noch folgende Maßnahmen in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden: 

  • Einführung eines einstufiges Zuschlagsverfahren ausschließlich basierend auf CfDs und mit mehr Flexibilität für die PPA-Teilvermarktung,
  • Einführung einer einfachen Indexierung auf Basis des europäischen Verbraucherpreisindexes HICP,
  • Einführung von konkreten Vorgaben zur Reduktion der Leistungsdichte und Erreichung hoher Volllaststunden sowie zur genauen Anrechnung von grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten,
  • Einführung eines Rückgabe- und Neuausschreibungsmechanismus für den unerwünschten Fall einer Nichtrealisierung,
  • Überprüfung der Annahmen und Erhöhung der CfD-Höchstwerte, um die aktuellen Marktbedingungen und Herausforderungen angemessen abzubilden,
  • Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen und der Anreizregulierung der Offshore-Netzanbindungen für den neuen Betriebszeitraum von 35 Jahren
  • Erweiterung der Übergangsregelung, um den Weiterbetrieb von Bestandsanlagen nicht zu erschweren,
  • Zentrale Voruntersuchung aller Flächen vor der Ausschreibung und Umsetzung der NZIA-Kriterien durch Resilienzausschreibungen
  • Reduktion des zeitlichen Selbstbehalts bei Netzanschlussverzögerungen nur in Kombination mit der Einführung neuer Meilensteine zur sinnvollen Realisierung,
  • Einführung einer gleitenden Pönalisierung und Umwandlung des Pflicht-Zuschlagsentzug in eine Kann-Regelung,
  • Grenzüberschreitende Wasserstoffinfrastrukturen in das WindSeeG aufnehmen.

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